Vorlage öffentlich - VO/04GV/2008-026
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr.4 der Gemeinde Mallentin
für den Bereich Ortsmitte Schmachthagen
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über den Vorentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Gemeindevertretung Mallentin
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Entscheidung
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01.12.2008
|
Beschlussvorschlag
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Mallentin fasst den Beschluss über die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich Ortsmitte in
Schmachthagen.
2.
Der
Planbereich ist in der beigefügten Anlage dargestellt. Der Geltungsbereich
umgrenzt die für die Überplanung vorgesehenen Flächen.
3.
Für
das Plangebiet sind folgende Ziele vorgesehen:
-
Schaffung
der Voraussetzungen für den Rückbau der moralisch und physisch verschlissenen
baulichen Anlagen,
-
Schaffung
von Voraussetzungen für die Neubebauung von Wohngebäuden in ländlicher
Siedlungsstruktur,
-
Bewahrung
ländlicher Elemente der Ortsbegrünung im zentralen Bereich,
-
Anschluss
an die vorhandenen Anlagen der Ver- und Entsorgung und Infrastruktur.
4.
Mit
dem Vorentwurf der Zielsetzungen, der Anlage dieses Beschlusses ist, sind die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit
frühzeitig zu beteiligen.
5.
Der
Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
6.
Im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind Umfang und Detaillierungsgrad der
Prüfung der Umweltbelange abzustimmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Gemeinde Mallentin hat sich mit dem Antrag des derzeitig bewirtschaftenden
Landwirts in Schmachthagen beschäftigt und ihre Ziele für die weitere bauliche
Entwicklung überprüft.
Da die
Nutzung der moralisch und physisch verschlissenen baulichen Anlagen der
Landwirtschaft nicht mehr vorgesehen ist, soll eine andersartige bauliche
Entwicklung erfolgen. Innerhalb des Bereiches sollen Voraussetzungen für eine
Neubebauung von Wohnhäusern geschaffen werden.
Unter
Berücksichtigung der Rückstellung der Abrundungssatzung in Schmachthagen
(gemeindeeigene Flächen) ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes
vorgesehen. Hierfür ist der Beschluss über die Aufstellung eines
Bebauungsplanes Voraussetzung.
Die
Zielsetzungen des Flächennutzungsplanes sind parallel anzupassen (gegenwärtige
Ausweisung als Gemischte Baufläche „M“).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
Der
Antragsteller hat sich mit Schreiben vom 23.10.2008 verpflichtet sämtliche im
Zusammenhang mit der Aufstellung des B-Planes anstehenden Kosten,
einschließlich der Kosten der Erschließung, zu übernehmen, so dass der Gemeinde
keine finanziellen Aufwendungen entstehen.
