Vorlage öffentlich - VO/04GV/2008-026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mallentin fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich Ortsmitte in Schmachthagen.

2.      Der Planbereich ist in der beigefügten Anlage dargestellt. Der Geltungsbereich umgrenzt die für die Überplanung vorgesehenen Flächen.

3.      Für das Plangebiet sind folgende Ziele vorgesehen:

-          Schaffung der Voraussetzungen für den Rückbau der moralisch und physisch verschlissenen baulichen Anlagen,

-          Schaffung von Voraussetzungen für die Neubebauung von Wohngebäuden in ländlicher Siedlungsstruktur,

-          Bewahrung ländlicher Elemente der Ortsbegrünung im zentralen Bereich,

-          Anschluss an die vorhandenen Anlagen der Ver- und Entsorgung und Infrastruktur.

4.      Mit dem Vorentwurf der Zielsetzungen, der Anlage dieses Beschlusses ist, sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit frühzeitig zu beteiligen.

5.      Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

6.      Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind Umfang und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange abzustimmen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Mallentin hat sich mit dem Antrag des derzeitig bewirtschaftenden Landwirts in Schmachthagen beschäftigt und ihre Ziele für die weitere bauliche Entwicklung überprüft.

Da die Nutzung der moralisch und physisch verschlissenen baulichen Anlagen der Landwirtschaft nicht mehr vorgesehen ist, soll eine andersartige bauliche Entwicklung erfolgen. Innerhalb des Bereiches sollen Voraussetzungen für eine Neubebauung von Wohnhäusern geschaffen werden.

 

Unter Berücksichtigung der Rückstellung der Abrundungssatzung in Schmachthagen (gemeindeeigene Flächen) ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes vorgesehen. Hierfür ist der Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Voraussetzung.

 

Die Zielsetzungen des Flächennutzungsplanes sind parallel anzupassen (gegenwärtige Ausweisung als Gemischte Baufläche „M“).

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Antragsteller hat sich mit Schreiben vom 23.10.2008 verpflichtet sämtliche im Zusammenhang mit der Aufstellung des B-Planes anstehenden Kosten, einschließlich der Kosten der Erschließung, zu übernehmen, so dass der Gemeinde keine finanziellen Aufwendungen entstehen.

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