Vorlage öffentlich - VO/06GV/2014-082

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Roggenstorf genehmigt gemäß § 39, Abs. 3, Satz 4 KV M-V die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 26.08.2014 zur überplanmäßigen Auszahlung in der Maßnahme Umrüstung der Beleuchtung auf LED.      

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Baukosten in der Maßnahme haben sich gegenüber dem Angebot deutlich erhöht, was mit Vorliegen der 5. Abschlagsrechnung und dem Schlussrechnungsaufmaß der Fa. Schönke aus Neuburg offensichtlich wurde.

Dazu fand am 26.08.2014 eine Dringlichkeitssitzung mit allen Gemeindevertretern statt, auf der die Verwaltung, Herr Janke, und der Planer, Herr Hoffmann, die Kostenerhöhung erörtert haben. Im Anschluss haben sich die Gemeindevertreter beraten und kamen zu folgenden Festlegungen, unter deren Voraussetzung der überplanmäßigen Ausgabe zugestimmt wird:

 

  1. Die 5. Abschlagsrechnung der Fa. Schönke wird unter Abzug von 3% Skonto beglichen.
  2. Der Hausanschluss durch die e.dis AG für Lübecker Straße 12 in Tramm wird beglichen.
  3. Im Oktober 2014 wird die formelle Bauabnahme durchgeführt
  4. Danach erst wird die Schlussrechnung der Fa. Schönke unter Abzug von 3 % Skonto beglichen.
  5. Das Honorar des Ing.-Büros Hans Hoffmann endet mit dem 3. Abschlag. Die Schlussrechnung wird storniert. Herr Hoffmann hat sich damit einverstanden erklärt.    
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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die liquiden Mittel haben sich verringert. Das Anlagevermögen hat sich erhöht.  

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Anlagen

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