Vorlage öffentlich - VO/05GV/2014-098
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Beschlusses über die Hauptsatzung der Gemeinde Plüschow zur Beschluss-Nr. VO/05GV/2014-087
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Verfasser:
- Scheiderer, Pirko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Plüschow
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Entscheidung
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14.10.2014
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Beschlussvorschlag
Der in der Sitzung der Gemeindevertretung Plüschow am 24.06.2014 gefasste Beschluss über die Hauptsatzung der Gemeinde Plüschow wird wie folgt geändert:
- Der Beschluss zu TOP 8 wird hinsichtlich der Festlegung zu Absatz 1 des § 6 – Ausschüsse – aufgehoben.
- § 6 –Ausschüsse – erhält in Absatz 1 folgende neue Fassung: „Es wird ein Hauptausschuss gebildet. Dem Hauptausschuss gehören neben dem Bürgermeister weitere 6 Mitglieder der Gemeindevertretung an. Stellvertretende Mitglieder werden nicht gewählt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach Anzeige der am 24.06.2014 beschlossenen Hauptsatzung der Gemeinde Plüschow hat der Landkreis Nordwestmecklenburg als untere Rechtsaufsichtsbehörde einen Rechtsverstoß festgestellt, welcher aus der beschlossenen Änderung hinsichtlich der Besetzung des Hauptausschusses resultiert. Mit dem Beschluss hatte die Gemeindevertretung festgelegt, dass dem Hautausschuss neben dem Bürgermeister 8 Mitglieder angehören sollten. Davon hätten auch 2 sachkundige Einwohnerinnen oder Einwohner sein können. Dabei wurde jedoch versehentlich übersehen, dass die Gemeindevertretung mit der Kommunalwahl 2014 nur noch über 7 Sitze verfügt, von denen einer auf den Bürgermeister entfällt. Die Gesamtzahl der Sitze im Hautausschuss darf daher neben dem Bürgermeister nicht höher als 6 sein.
Außerdem hat die Regelung mit den sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern zu Unklarheiten geführt und sollte daher ebenfalls geändert werden. Hier sollte die Gemeindevertretung eine klare Entscheidung dazu treffen, ob sachkundige Einwohnerinnen oder Einwohner dem Ausschuss angehören sollen oder nicht. Fall dies gewünscht ist, ist die Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung in diesem Ausschuss von vorn herein entsprechend um die Anzahl der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner zu reduzieren. Dabei ist darauf zu achten, dass die Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung größer bleibt als die Anzahl der sachkundigen Personen. In diesem Fall ist der Beschlussvorschlag entsprechend abzuändern Für den Fall dass es gewollt ist, dass dem Hauptausschuss nur Mitglieder der Gemeindevertretung angehören, kann dem obigen Beschlussvorschlag zugestimmt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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37,5 kB
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