Vorlage öffentlich - VO/12SV/2014-488

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Grevesmühlen setzt für die öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Grevesmühlen ab dem Schuljahr 2015/2016 folgende Aufnahmekapazitäten fest:

 

In den nachfolgenden Schulen werden die aufgeführten Räume gemäß § 1 Abs. 1 Schulkapazitätsverordnung- SchulKap VO M-V unter Berücksichtigung des jeweiligen Schulprogramms wie folgt zu schulischen Zwecken genutzt:

 

 

Grundschule „Fritz Reuter“, Kleine Allee Straße 44 in Grevesmühlen

Lfd. Nr.

 

Raum Nr.

Größe in m²

Kapazität- 1,9 m² je Schüler

Art der Nutzung

KG

1

13

69,70

26

Klassenraum

EG

2

8

98,65

25

Klassenraum

EG

3

7

57,10

25

Klassenraum

EG

4

9

41,78

22

Klassenraum

EG

5

10

50,41

25

Klassenraum

OG

6

1

55,44

26

Klassenraum

OG

7

2

51,00

26

Klassenraum

OG

8

3

42,00

22

Klassenraum

OG

9

4

44,70

24

Klassenraum

OG

10

5

48,10

24

Klassenraum

            Kapazität                                     245

 

Die Gesamtkapazität der Grundschule beträgt  245 Plätze.

 

Sondernutzungsräume:

Die Sondernutzungsräume dienen ausschließlich dem Fachunterricht und erhöhen nicht die Aufnahmekapazität der Schule!

 

Lfd. Nr.

 

Raum Nr.

Größe in m²

Art der Nutzung

KG

11

12

54,90

Werkraum

KG

12

14

19,50

Multifunktionsraum für Kleingruppen

EG

13

11

50,71

Kunstraum

OG

14

6

51,60

Computerraum

 

Grundschule „Am Ploggensee“, Ploggenseering 64 in Grevesmühlen

 

Schulkomplex „Am Ploggenseering

Haus 3 – Grundschule

 

Raum Nr.

Größe in m²

Kapazität-

1,9 m² je Schüler

Art der Nutzung

EG

1

3.0.11

50,40

24

Klassenraum

EG

2

3.0.06

50,40

24

Klassenraum

1.OG

3

3.1.09

50,40

24

Klassenraum

1.OG

4

3.1.02

50,40

24

Klassenraum

2.OG

5

3.2.05

50,40

24

Klassenraum

2.OG

6

3.2.08

50,40

24

Klassenraum

2.OG

7

3.2.04

50,40

24

Klassenraum

2.OG

8

3.2.02

50,40

24

Klassenraum

                                          Kapazität                  192

 

Die Kapazität des Hauptgebäudes der Grundschule beträgt 192 Plätze.

 

 

Sondernutzungsräume:

Die Sondernutzungsräume dienen ausschließlich dem Fachunterricht und erhöhen nicht die Aufnahmekapazität der Schule!

 

Lfd. Nr.

 

Raum Nr.

Größe in m²

Art der Nutzung

EG

11

3.0.07

50,40

Werkraum

1.OG

12

3.1.05

50,40

Computerraum

 

 

Schulkomplex „Am Ploggenseering

Haus 1 – ehemalige Realschule

 

Raum Nr.

Größe in m²

Kapazität-

1,9 m² je Schüler

Art der Nutzung

EG

1

1.0.03

50,40

24

Klassenraum

EG

2

1.0.05

50,40

24

Klassenraum

EG

3

1.0.06

50,40

24

Klassenraum

1.OG

4

1.1.02

50,40

24

Klassenraum

1.OG

5

1.1.04

50,40

24

Klassenraum

2.OG

6

1.2.02

50,40

24

Klassenraum

2.OG

7

1.2.04

50,40

24

Klassenraum

2.OG

8

1.2.05

50,40

24

Klassenraum

2.OG

9

1.2.07

50,40

24

Klassenraum

                                  Kapazität                              216

 

Die Kapazität des Nebengebäudes der Grundschule beträgt  216 Plätze.

 

 

Sondernutzungsräume:

Die Sondernutzungsräume dienen ausschließlich dem Fachunterricht und erhöhen nicht die Aufnahmekapazität der Schule!

 

Lfd. Nr.

 

Raum Nr.

Größe in m²

Art der Nutzung

1.OG

10

1.1.05

50,40

Computerraum

1.OG

11

1.1.08

15,78

Diagnostikraum

2.OG

12

1.2.06

48,52

variabel

 

 

Die Gesamtkapazität der Grundschule beträgt  408 Plätze.

Regionalschule „Am Wasserturm“, Ploggenseering 68 in Grevesmühlen

 

Regionalschule

 

Raum Nr.

Größe in m²

Kapazität-

1,9 m² je Schüler

Art der Nutzung

1.OG

1

112

50,54

27

Klassenraum

1.OG

2

113

50,54

27

Klassenraum

1.OG

3

212

50,54

27

Klassenraum

1.OG

4

213

50,54

27

Klassenraum

1.OG

5

312

50,54

27

Klassenraum

1.OG

6

314

50,54

27

Klassenraum

2.OG

7

122

50,54

27

Klassenraum

2.OG

8

123

50,54

27

Klassenraum

2.OG

9

222

50,54

27

Klassenraum

2.OG

10

223

50,54

27

Klassenraum

2.OG

11

322

50,54

27

Klassenraum

3.OG

12

132

50,54

27

Klassenraum

3.OG

13

133

50,54

27

Klassenraum

3.OG

14

232

50,54

27

Klassenraum

3.OG

15

233

50,54

27

Klassenraum

3.OG

16

332

50,54

27

Klassenraum

3.OG

17

337

75,78

27

Klassenraum

3.OG

18

137

75,78

27

Klassenraum

                    Kapazität                                486

 

Die Kapazität des Hauptgebäudes der Regionalschule beträgt 486 Plätze.

 

 

Sondernutzungsräume:

Die Sondernutzungsräume dienen ausschließlich dem Fachunterricht und erhöhen nicht die Aufnahmekapazität der Schule!

 

Lfd. Nr.

 

Raum Nr.

Größe in m²

Art der Nutzung

EG

19

307

75,78

Chemieraum

1.OG

20

117

75,78

Werkraum

1.OG

21

317

75,78

Physikraum

2.OG

22

127

75,78

Technikraum

2.OG

23

324

50,54

Computerraum

2.OG

24

327

75,78

Biologieraum

3.OG

25

334

50,45

Computerraum

 

Das Lernangebot „Produktives Lernen“ der Regionalschule ist in den Räumen des Technikgebäudes (Haus 2) im Schulkomplex „Am Ploggenseering“ untergebracht.

 

Schulkomplex „Am Ploggenseering Haus 2 – Technikgebäude

 

Raum Nr.

Größe in m²

Kapazität-

1,9 m² je Schüler

Art der Nutzung

1.OG

1

2.2.1

75,64

19

Klassenraum

2.OG

2

2.3.2

75,64

19

Klassenraum

                                 Kapazität:                                  38                                                          

 

Für das Produktive Lernen stehen 2 Klassenräume mit je 75,64 m² zur Verfügung. Die Schüleranzahl nach dem Konzept beträgt 38 Schüler in zwei Lerngruppen mit je 19 Schülern.

 

Die Kapazität für das Lernangebot „Produktives Lernen“ wird entsprechend dem Konzept auf 38 Plätze festgelegt.

 

Die Gesamtkapazität der Regionalschule beträgt  524 Plätze.

 

 

Sondernutzungsräume:

Die Sondernutzungsräume dienen ausschließlich dem Fachunterricht und erhöhen nicht die Aufnahmekapazität der Schule!

 

Lfd. Nr.

 

Raum Nr.

Größe in m²

Art der Nutzung

EG

3

2.1.1

75,64

Speiseraum     

EG

4

2.1.2

75,64

Chemieraum

1.OG

5

2.2.3

75,64

Computerraum

1.OG

6

2.2.3

17,85

Einzelarbeitsraum/ Bibliothek

1.OG

7

2.2.5

23,93

Büroraum Produktives Lernen

2.OG

8

2.3.1

75,64

Hauswirtschaftsraum

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Schulträger von öffentlich allgemein bildenden Schulen setzten im Landkreis Nordwestmecklenburg erstmalig zum Beginn des Schuljahres 2011/12 die Aufnahmekapazitäten an den Schulen in ihrer Trägerschaft fest.

Grundlage ist die Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung – SchulKap VO M-V) vom 26.Januar 2010.

Gemäß § 2 (2)  SchulKapVO M-V muss ein Verfahren zur Änderung der Aufnahmekapazität einer Schule für das jeweils folgende Schuljahr bis zum letzten Arbeitstag des Monats Februar abgeschlossen sein. Sofern die Aufnahmekapazität bis zu diesem Zeitpunkt nicht neu bestimmt wird, gilt die zuletzt festgelegte Aufnahmekapazität fort.

Mit dem zuständigen Träger der Schulentwicklungsplanung ist hinsichtlich der festgelegten Aufnahmekapazität das Einvernehmen herzustellen.

 

Die Verwaltung hat im Zusammenwirken mit den zuständigen Schulleiterinnen die Aufnahmekapazität auf Grundlage der Schulkapazitätsverordnung und unter Berücksichtigung abgeschlossener Umbaumaßnahmen neu ermittelt für:

    • die Grundschule „Fritz Reuter“, Kleine Alleestraße 44 in Grevesmühlen
    • den Schulkomplex „Am Ploggenseering“ Haus 1 – ehemalige Realschule, Ploggenseering 64 in Grevesmühlen;
    • den Schulkomplex „Am Ploggenseering“ Haus 2 – Technikgebäude, Ploggenseering 64 in Grevesmühlen;
    • den Schulkomplex „Am Ploggenseering“ Haus 3 – Grundschule, Ploggenseering 64;

 

unter Berücksichtigung der:

-          tatsächlichen Raumsituation

-          Schulprogamm

-          Fachunterrichtsräume mit spezifischer Ausstattung

-          Allgemeine Unterrichtsräume

-          Schulgesetz für das Land Mecklenburg Vorpommern

-          Wunsch- und Wahlverhalten der Eltern

 

Dem Schulkomplex „Am Ploggenseering“ sind drei Schulgebäude zugeordnet. Er wird gebildet aus der ehemaligen Realschule - Haus1, dem Technikgebäude - Haus 2 und dem Grundschulgebäude - Haus 3.

Im Haus 1 und Haus 3 werden Schüler der Grundschule „Am Ploggensee“ beschult. Im Haus 2 ist das Lernangebot „Produktives Lernen“ angesiedelt, dass der  Regionalschule „Am Wasserturm“ angegliedert ist.

Freie Raumkapazitäten sind gegenwärtig an das Diakonische Werk im Nördlichen Mecklenburg GmbH vermietet. Aus Platzmangel nutzt die „Mosaikschule“ im Haus 1 zwei Klassen- und einen Sonderunterrichtsraum als „Zweigstelle“ für ihre  Beschulung. 

Gemäß § 76 (9) SchulG M-V werden die Schulkonferenzen zur Aufnahmekapazität gehört

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

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