Vorlage öffentlich - VO/13GV/2014-212
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 2015/16 bis zum Ende 2019/20
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Manuela Wulff
- Verfasser:
- Wulff, Manuela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Sozialausschuss Gägelow
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Vorberatung
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Bereit
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Hauptausschuss Gägelow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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23.09.2014
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Gägelow trifft als Schulträger nachfolgende Entscheidungen zur Schulentwicklungsplanung:
- Die Regionale Schule mit Grundschule Proseken am Standort Hauptstraße 18 in 23968 Proseken wird bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 weitergeführt.
- Die Grund- und Regionalschüler aus der Gemeinde Gägelow (Gägelow, Gressow, Jameln, Neu Weitendorf, Proseken, Stofferstorf, Voßkuhl, Weitendorf, Wolde) sollen auch weiterhin in der Regionalen Schule mit Grundschule in Proseken beschult werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Landkreise haben gemäß § 107 Schulgesetz M-V Schulentwicklungspläne für ihr Gebiet im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden und Ämtern, die Schulträger sind, unter Mitwirkung der Schulkonferenzen aufzustellen
In den Plänen werden die gegenwärtigen und zukünftigen Schulbedarf sowie die Schulstandorte mit ihrem Bildungsangebot und ihren Einzugsbereichen ausgewiesen.
Die Schulentwicklungsplanung hat die Aufgabe, das Netz der Schulstandorte den Schülerzahlen anzupassen.
Der Schulentwicklungsplan soll dabei auch Grundlage für die Entscheidungsfindung bei den erforderlichen schulorganisatorischen und schulbaulichen Einzelmaßnahmen sein. Daneben sind bei jeder Einzelentscheidung, die zum jeweiligen Entscheidungszeitpunkt bestehenden demographischen, regionalen und pädagogischen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Durch das Land M-V wurde der Landkreis Nordwestmecklenburg aufgefordert, die Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 2015/16 bis zum Ende 2019/20 fortzuschreiben.
Das Ziel ist die Sicherung eines möglichst wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Schulangebots im Landkreis Nordwestmecklenburg.
Schulstandort Proseken:
Der Standort der Regionalen Schule mit Grundschule Proseken in der Hauptstraße 18 in Proseken soll für eine wohnortnahe Beschulung erhalten bleiben. Die Regionale Schule soll als Ganztagsschule und die Grundschule als Volle Halbtagsschule weiter betrieben werden.
Es gilt der Grundsatz, dass der Einzugsbereich einer Schule grundsätzlich das Gebiet des Schulträgers ist.
Es gelten feste Schuleinzugsbereiche. Die Steuerung der Schülerströme erfolgt über die Schuleinzugsbereiche und über die Regelungen der Schülerbeförderung, welche in § 113 Schulgesetz M-V geregelt ist.
Entsprechend § 1 Punkt 5 der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg- Vorpommern (Schulentwicklungsplanungsverordnung SEPVO M-V vom 04. Oktober 2005) wird die Schulkonferenz zur Schulstruktur für den zu beschließenden Planungszeitraum gehört.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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