Vorlage öffentlich - VO/09GV/2014-095
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss einer außerplanmäßigen Auszahlung für die Maßnahme Buswendeschleife Harmshagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Susanne Böttcher
- Verfasser:
- Susanne Böttcher
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
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Entscheidung
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17.09.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt: Im Zuge der Straßensanierung der L 031 durch das Straßenbauamt Schwerin innerhalb der Ortslage Harmshagen hat die Gemeinde einen Gehweg angebaut, der den geordneten Zugang der Schulkinder zur Buswendeanlage sichert.
Ursprünglich sollte die Straße erst 2015 ausgebaut werden, weshalb die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2014 in der Finanzplanung für 2015 berücksichtigt waren. Infolgedessen ist für das Jahr 2014 eine außerplanmäßige Auszahlung erforderlich.
Da die Maßnahme vom Straßenbauamt Schwerin beauftragt wurde, erfolgt eine Kostenbeteiligung der Gemeinde im Voraus in Höhe von ca. 39.000,00 Euro. Hierin enthalten sind die bauvorbereitenden Maßnahmen (Herstellung der Baufreiheit), anteilige Ingenieurkosten sowie die eigentlichen Baukosten. Schlussrechnungen liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor, werden jedoch noch bis zum Jahresende erwartet.
Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Testorf-Steinfort entscheidet der Bürgermeister lt. § 7 Abs. 11 bei außerplanmäßigen Auszahlungen unterhalb der Wertgrenze von 2.000,00 Euro je Ausgabefall, so dass die Gemeindevertretung diese Entscheidung zu treffen hat.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gegenfinanzierung erfolgt gemäß Beschluss der Gemeindevertretersitzung am 29.04.2014 aus dem Produktsachkonto: 11401.14211000-010 - B-Plan Nr. 3 Gutsanlage Testorf (Haushaltsrest aus dem Vorjahr).
Die liquiden Mittel nehmen in der o. g. Höhe zu Gunsten der Erhöhung des Anlagevermögens ab.
