Vorlage öffentlich - VO/10GV/2014-133

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Kinder aus der Gemeinde Upahl (Upahl, Boienhagen, Groß Pravtshagen, Kastahn, Hanshagen, Blieschendorf, Sievershagen) ab dem Schuljahr 2015/16 am Schulstandort Grevesmühlen an nachfolgend benannten Schulen beschult werden sollen:

 

für Grundschüler:               Grundschule „Fritz Reuter“

 

für Regionalschüler: Regionale Schule „Am Wasserturm“.

 

Eine weitere Zugehörigkeit zum Schuleinzugsbereich der Regionalschule mit Grundschule „Mühlen- Eichsen“  wird durch die Gemeinde Upahl abgelehnt 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010 für das Land Mecklenburg Vorpommern i. V. m. der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung (Schulentwicklungsplanungsverordnung- SEPVO M-V) vom 4. Oktober 2005 ist für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 20015/16 bis zum Ende des Jahres 2019/20 eine neue Schulentwicklungsplanung aufzustellen.

In Entscheidungen zur Schulentwicklungsplanung des Landkreises Nordwestmecklenburgs sind die Stellungnahmen der kreisangehörigen Schulträger einzubeziehen.

 

Die Schulträger haben die Gemeinden, die zum bestehenden Schuleinzugsbereich gehören, anzuhören.

 

Gegenwärtig gehört die Gemeinde Upahl dem Schuleinzugsbereich für Grundschüler der Grundschule „Fritz Reuter“ in Grevesmühlen und nach Elternwunsch  sonst grundsätzlich der Regionalschulen mit Grundschule in Mühlen – Eichsen an.

 

In den zurückliegenden Jahren häuften sich immer mehr Elternwünsche für eine Beschulung in der Stadt Grevesmühlen. Als Gründe wurden von diesen die Verbindung mit dem Arbeitsplatz der Eltern sowie die guten schulischen Möglichkeiten und Bedingungen in Grevesmühlen benannt

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

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