Vorlage öffentlich - VO/13GV/2008-045
Grunddaten
- Betreff:
-
Beitritt der Gemeinde Gägelow zum Zweckverband Grevesmühlen zur Übertragung der Niederschlagswasserbeseitigung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Marleen Steffen
- Verfasser:
- Steffen, Marleen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Gägelow
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Vorberatung
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17.11.2008
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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25.11.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Gemeindevertretung beschließt den Beitritt der Gemeinde Gägelow zum
Zweckverband Grevesmühlen zur Übertragung der Niederschlagswasserbeseitigung.
Der
Bürgermeister und sein 1. Stellvertreter werden beauftragt, nach Beschluss der
Gemeindevertretung sowie nach Beschluss der Verbandsversammlung, eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach beiliegendem Muster zu schließen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 40
Abs. 1 Landeswassergesetz (LWaG) obliegt den Gemeinden die Abwasserbeseitigung
im Rahmen ihrer Selbstverwaltung.
Unter
Abwasser versteht man i. S. d. §
39 LWaG das durch seinen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser (Schmutzwasser)
als auch das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder künstlich
befestigten Flächen abfließende und gesammelte Abwasser (Niederschlagswasser).
Diese Aufgaben kann die beseitigungspflichtige
Körperschaft auch auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts übertragen.
Für den Bereich
Schmutzwasser hat die Gemeinde die Beseitigungspflicht auf den Zweckverband
Wismar übertragen.
Für die
Niederschlagswasserbeseitigung ist die Gemeinde derzeit noch selbst zuständig.
Die
Gemeinde hat jedoch weder die materielle noch die personelle Ausstattung, die
Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen auf Dauer entsprechend den technischen
und gesetzlichen Anforderungen wirtschaftlich zu betreiben. Dies gilt ebenso
für das verwaltende Amt, da für alle übrigen amtsangehörigen Gemeinden der
Zweckverband Grevesmühlen die Niederschlagswasserbeseitigung vornimmt. Daher
sollte diese Aufgabenerledigung auch für die Gemeinde Gägelow übertragen
werden.
Nach
reifliche Überlegung und Diskussion in den Gremien zu den Alternativen (Betrieb
durch die Gemeinde oder Beitritt zu einem Zweckverband) wird von Seiten der
Verwaltung vorgeschlagen, die Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung der
Gemeinde Gägelow auf den Zweckverband Grevesmühlen zu übertragen.
Gründe
hierfür sind, dass der Zweckverband für seine Verbandsmitglieder diese Aufgabe
von jeher wahrnimmt. Danach sind beim Zweckverband sowohl die personellen und
materiellen Voraussetzungen vorhanden, als auch genügend Erfahrung mit dem
Betrieb von öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen. Durch die
Verwaltung wird aufgrund der langjährigen und guten Zusammenarbeit mit dem
Zweckverband Grevesmühlen eine Aufgabenübertragung favorisiert.
Da die
Verwaltung der Gemeinde als auch der Sitz des Zweckverbandes in Grevesmühlen
ansässig sind, können mögliche Verwaltungskontakte der Bürger ebenfalls
vereinfacht werden.
Mit
Aufgabenübertragung gilt das Satzungsrecht des Zweckverbandes im
Gemeindegebiet. Dies bedeutet, dass Beiträge und Gebühren für die Herstellung
und Benutzung der öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen erhoben
werden müssen. Im Gebiet des Zweckverbandes Grevesmühlen gilt das Prinzip der
Solidargemeinschaft, wonach es Wille aller dem Zweckverband angehöriger Städte
und Gemeinden ist, anfallende Kosten für die Herstellung der
Entwässerungsanlage gemeinsam zu tragen. Diese werden für den Bereich
Niederschlagswasser zu ca. der Hälfte des umlagefähigen Aufwandes allen
Grundstückseigentümern, die einen Vorteil in Anspruch nehmen, im Sinne der
Abgabengerechtigkeit, nach einheitlichen festen Verteilungsmaßstäben im Rahmen
der Beitragserhebung auferlegt. Die andere Hälfte wird über Eigenmittel des
Zweckverbandes abgedeckt.
Sofern ein
Grundstück der Beitragspflicht unterliegt ist ein Beitrag zu erheben. Dieser
beläuft sich im Bereich Niederschlagswasser auf 5,11 €/m² befestigter/bebauter
Grundstücksfläche.
Für die
tatsächliche Inanspruchnahme der Niederschlagswasserbeseitigungsanlage werden
monatlich eine Grundgebühr (bis 500 m² vorhandener angeschlossener bebauter
und/oder befestigter Grundstücksfläche = 2,55 €) und eine Zusatzgebühr in Höhe
von 0,26 € je m² angeschlossener bebauter und/oder befestigter Grundstücksfläche
erhoben.
Die
Minderung durch Verwertung, Versickerung etc. der Gebühr ist möglich. Ebenso
kann im Verfahren der Befreiung vom Anschluss- und/oder Benutzungszwanges eine
gänzliche oder teilweise Befreiung von der Benutzung der öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigungsanlage
im konkreten Fall erfolgen.
Nach
Abwägung der verschieden Varianten zum weiteren Betrieb und Status der
Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Gägelow wird der Beitritt zum
Zweckverband Grevesmühlen als wirtschaftlich sinnvollste Alternative angesehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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