Vorlage öffentlich - VO/06GV/2014-078

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Kinder aus der Gemeinde Roggenstorf (Roggenstorf, Grevenstein, Rankendorf, Tramm, Alt- Greschendorf) ab dem Schuljahr 2015/16 an/in den nachfolgend benannten Schulstandorten und Schulen beschult werden sollen:

 

Grundschüler:              Schulstandort Dassow,

Regionale Schule mit Grundschule Dassow, Rudolf - Breitscheid Straße 50 in 23942 Dassow

 

Regionalschüler:              Schulstandort Grevesmühlen

Regionale Schule „Am Wasserturm“, Ploggenseering 68 in

Grevesmühlen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010 für das Land Mecklenburg Vorpommern i.V.m. der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung (Schulentwicklungsplanungsverordnung- SEPVO M-V) vom 4. Oktober 2005 ist für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 20015/16 bis zum Ende des Jahres 2019/20 eine neue Schulentwicklungsplanung aufzustellen.

 

In Entscheidungen zur Schulentwicklungsplanung des Landkreises Nordwestmecklenburgs sind die Stellungnahmen der kreisangehörigen Schulträger einzubeziehen.

Die Schulträger haben die Gemeinden, die zum bestehenden Schuleinzugsbereich gehören, anzuhören

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

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