Vorlage öffentlich - VO/06GV/2014-078
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Gemeinde Roggenstorf zum Schuleinzugsbereich für den Regionalschul- und Grundschulbereich i. V. m. der Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 2015/16 bis zum Ende 2019/20
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Manuela Wulff
- Verfasser:
- Wulff,Manuela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Roggenstorf
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Entscheidung
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12.08.2014
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Kinder aus der Gemeinde Roggenstorf (Roggenstorf, Grevenstein, Rankendorf, Tramm, Alt- Greschendorf) ab dem Schuljahr 2015/16 an/in den nachfolgend benannten Schulstandorten und Schulen beschult werden sollen:
Grundschüler: Schulstandort Dassow,
Regionale Schule mit Grundschule Dassow, Rudolf - Breitscheid Straße 50 in 23942 Dassow
Regionalschüler: Schulstandort Grevesmühlen
Regionale Schule „Am Wasserturm“, Ploggenseering 68 in
Grevesmühlen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010 für das Land Mecklenburg Vorpommern i.V.m. der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung (Schulentwicklungsplanungsverordnung- SEPVO M-V) vom 4. Oktober 2005 ist für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 20015/16 bis zum Ende des Jahres 2019/20 eine neue Schulentwicklungsplanung aufzustellen.
In Entscheidungen zur Schulentwicklungsplanung des Landkreises Nordwestmecklenburgs sind die Stellungnahmen der kreisangehörigen Schulträger einzubeziehen.
Die Schulträger haben die Gemeinden, die zum bestehenden Schuleinzugsbereich gehören, anzuhören
