Vorlage öffentlich - VO/13GV/2014-208

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Gägelow lehnt den Antrag auf Gebührenbefreiung des TSV Gägelow für Kindersportgruppen ab. Die Gemeinde Gägelow lehnt den Antrag des TSV Gägelow auf Festsetzung einer Gebühr von 14,00 €/h für Erwachsenengruppen ab. Stattdessen wird allen Sportgruppen des TSV Gägelow ein reduziertes Nutzungsentgelt i. H. v. 12,00 €/h gewährt. Die Regelung ist wirksam für die Dauer des Schuljahres 2014/2015.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für die Nutzung der kommunalen Sporthalle Proseken beantragt der Turn- und Sportverein (TSV) Gägelow e. V. mit Schreiben vom 15. Juli 2014 die Befreiung der Kinder- und Jugendgruppen von der Nutzungsgebühr sowie einen Nachlass von 29,00 € für Erwachsenengruppen des Vereins.

 

Die Hallengebührensatzung der Gemeinde Gägelow in der Fassung vom 29. August 2011 sieht in § 4 vor, dass auf Antrag nach Entscheidung durch die Gemeindevertretung eine Gebührenbefreiung erteilt werden kann.

 

Darüber hinaus ist in § 5 festgelegt, dass Vereine der Gemeinde Gägelow bis zum 31. August 2013 eine Gebührenermäßigung von 31,00 € pro Stunde, pro Gruppe oder Mannschaft erhalten (diese Regelung endet zum neuen Schuljahr). Für Kindersportgruppen ist auf Antrag nach Entscheidung durch die Gemeindevertretung eine Gebührenermäßigung vorgesehen.

 

Bei satzungsgemäßer Gebührenhöhe für Kinder- und Erwachsenengruppen mit 43,00 €/h würde die Gemeinde im Schuljahr 2014/2015 für die Nutzung der Sporthalle durch den TSV 42.075,50 € erzielen. Dem Antrag des TSV folgend mit 14,00 €/h für Erwachsenengruppen und 0,00 € für Kindergruppen belaufen sich die zu erwartenden Einzahlungen auf 9.835,00 €.

Der rechnerische Förderanteil durch die Gemeinde beliefe sich damit auf      32.240,50 €.*

 

Die Verwaltung regt erneut an, anstelle der Gebührenbefreiung für Kinder- und Jugendgruppen ein reduziertes Entgelt festzusetzen. Würde die befristete satzungsgemäße Regelung fortgeführt (12,00 € für Sportgruppen der Gemeinde Gägelow), könnten für das kommende Schuljahr Einzahlungen i. H. v. 11.742,00 € erzielt werden. Der rechnerische Förderanteil durch die Gemeinde betrüge dann 30.333,50 €.*

 

Die außerhalb des Schulbetriebs nutzbaren Hallenzeiten werden weit überwiegend durch den TSV Gägelow ausgeschöpft, sodass die Sporthalle anderen Interessenten, insbesondere Erwachsenensportgruppen, kaum zur Verfügung gestellt werden kann.

 

* Die Berechnung beruht auf dem aktuell geltenden Nutzungsplan. Eine für das Schuljahr 2014/2015 unter Vorbehalt angekündigte Erwachsenen-Sportgruppe wurde nicht berücksichtigt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Bei satzungsgemäßer Gebührenhöhe für Sportgruppen der Gemeinde Gägelow Einzahlungen von ca. 11.742,00 €.

 

Bei Stattgabe des Antrages Einzahlungen von ca. 9.835,00 €.

 

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Anlagen

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