Vorlage öffentlich - VO/13GV/2014-207

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt die Eilentscheidung des Bürgermeisters über die überplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme „Erneuerung der Zufahrt Trauerhalle Proseken“ in Höhe von 2.000,00 € zu genehmigen. 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Zufahrt  zur Trauerhalle in Proseken soll  erneuert werden. Dazu waren im Haushalt der Gemeinde Gägelow 10.000,00 € eingeplant.

Nach Ausschreibung der Leistungen belief sich das wirtschaftlichste Angebot auf 11.634,36 €, so dass als Voraussetzung für die Auftragserteilung eine überplanmäßige Auszahlung erforderlich wurde. Da zum erforderlichen Zeitpunkt innerhalb der Zuschlagsfrist keine Hauptausschusssitzung festgelegt war,  hat der Bürgermeister von seinem Recht der Eilentscheidung Gebrauch gemacht und über die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 2.000,00 € entschieden.

Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow entscheidet der Bürgermeister lt. § 7 Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 3 bei überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben unterhalb einer Wertgrenze von 1000 Euro je Ausgabenfall, so dass die Eilentscheidung der Genehmigung

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gegenfinanzierung erfolgt aus dem Produktsachkonto 53101.0960000-045 (Photovoltaikanlage Gemeindezentrum). Die Überplanmäßige Auszahlung wird im Nachtragshaushalt berücksichtigt. 

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Anlagen

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