Vorlage öffentlich - VO/13GV/2014-204

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 36 KV M-V und der Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow werden neben dem

Hauptausschuss ein Finanzausschuss, ein Kultur- und Sozialausschuss, ein Bauausschuss

und ein Bildungsausschuss gebildet.

Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich nach § 36 Absatz 5 der

Kommunalverfassung M-V aus Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern

zusammen, wobei die Gemeindevertreter die Mehrheit stellen. Zum Ausschussvorsitzenden

kann sowohl ein Mitglied der Gemeindevertretung als auch ein berufener Bürger gewählt

werden. Der Bildungsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern.

 

Es werden folgende 5 Mitglieder in den Bildungsausschuss gewählt:

 

 

  1. ……………………………………………………..

 

  1. ……………………………………………………..

 

  1. ……………………………………………………..

 

  1. …………………………………………………….

 

  1. …………………………………………………….

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

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