Vorlage öffentlich - VO/13GV/2014-203
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder in den Finanzausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Evelin Bilsing
- Verfasser:
- Scheiderer, Pirko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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01.07.2014
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Beschlussvorschlag
Gemäß § 36 KV M-V und der Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow werden neben dem
Hauptausschuss ein Finanzausschuss, ein Kultur- und Sozialausschuss, ein Bauausschuss
und ein Bildungsausschuss gebildet.
Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich nach § 36 Absatz 5 der
Kommunalverfassung M-V aus Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern
zusammen, wobei die Gemeindevertreter die Mehrheit stellen. Zum Ausschussvorsitzenden
kann sowohl ein Mitglied der Gemeindevertretung als auch ein berufener Bürger gewählt
werden. Der Finanzausschuss besteht aus 7 Mitgliedern.
Es werden folgende 7 Mitglieder in den Finanzausschuss gewählt:
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