Vorlage öffentlich - VO/13GV/2014-202

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 36 KV M-V und der Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow werden neben dem Hauptausschuss ein Finanzausschuss, ein Kultur- und Sozialausschuss, ein Bauausschuss und ein Bildungsausschuss gebildet.

Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich nach § 36 Absatz 5 der Kommunalverfassung M-V aus Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern zusammen, wobei die Gemeindevertreter die Mehrheit stellen. Zum Ausschussvorsitzenden kann sowohl ein Mitglied der Gemeindevertretung als auch ein berufener Bürger gewählt werden. Der Kultur- und Sozialausschuss besteht aus 7 Mitgliedern.

 

Es werden folgende 7 Mitglieder in den Kultur- und Sozialausschuss gewählt:

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

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