Vorlage öffentlich - VO/13GV/2014-201
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mirglieder in den Bauausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Evelin Bilsing
- Verfasser:
- Scheiderer, Pirko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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01.07.2014
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Beschlussvorschlag
Gemäß § 36 KV M-V und der Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow werden neben dem Hauptausschuss ein Finanzausschuss, ein Kultur- und Sozialausschuss, ein Bauausschuss und ein Bildungsausschuss gebildet.
Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich nach § 36 Absatz 5 der Kommunalverfassung M-V aus Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern zusammen, wobei die Gemeindevertreter die Mehrheit stellen. Zum Ausschussvorsitzenden kann sowohl ein Mitglied der Gemeindevertretung als auch ein berufener Bürger gewählt werden. Der Bauausschuss besteht aus 9 Mitgliedern.
Es werden folgende 9 Mitglieder in den Bauausschuss gewählt:
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