Vorlage öffentlich - VO/13GV/2014-194

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, Frau / Herrn …………………………………..………… als 1. zusätzliches Mitglied  und Frau / Herrn ……………………………………………………… als 2. zusätzliches Mitglied der Gemeinde Gägelow in den Amtsausschuss des Amtes Grevesmühlen-Land zu entsenden. 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 132 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeister der amtsangehörenden Gemeinden (§ 132 Abs.1, Satz 1 KV M-V) und in Gemeinden bis zu 3000 Einwohnerinnen und Einwohner aus zwei zusätzlichen Mitgliedern (§ 132 Abs. 2, Satz 1, 2. Alternative KV M-V). Diese weiteren Mitglieder sind aus der Mitte der Gemeindevertretung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen (§ 132 Abs. 3, Satz 1 KV M-V).      

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.      

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