Vorlage öffentlich - VO/13GV/2014-194
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl zusätzlicher Mitglieder in den Amtsausschuss des Amtes Grevesmühlen-Land
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Verfasser:
- Scheiderer, Pirko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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01.07.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 132 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeister der amtsangehörenden Gemeinden (§ 132 Abs.1, Satz 1 KV M-V) und in Gemeinden bis zu 3000 Einwohnerinnen und Einwohner aus zwei zusätzlichen Mitgliedern (§ 132 Abs. 2, Satz 1, 2. Alternative KV M-V). Diese weiteren Mitglieder sind aus der Mitte der Gemeindevertretung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen (§ 132 Abs. 3, Satz 1 KV M-V).
