Vorlage öffentlich - VO/12SV/2014-454

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A: Die Stadtvertretung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen wie sie der Anlage zu entnehmen ist.

 

Oder

 

B: Die Stadtvertretung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen nur hinsichtlich der Aufnahme der Flagge der Stadt Grevesmühlen (Artikel 1 Absätze 1-3 und Artikel 2). Die Anzahl und Art sowie die Besetzung der Ausschüsse der Stadt sollen unverändert bleiben       

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Sachverhalt

Sachverhalt:

1. Mit Schreiben vom 05.06.2014, eingegangen in der Verwaltung am 10.06.2014, wurde die von der Stadtvertretung am 28.04.2014 beschlossene Flagge für die Stadt Grevesmühlen durch das Ministerium für Inneres und Sport mit leicht geänderter Beschreibung genehmigt. Diese Fassung ist in die Hauptsatzung aufzunehmen. Die Nutzung von Flagge und Wappen ist erst nach Inkrafttreten der 2. Änderungssatzung zulässig.

 

2. In der vergangenen Legislaturperiode wurde angeregt, den Bauausschuss und den Umweltausschuss der Stadt Grevesmühlen zusammenzulegen. Dies erscheint ohne eine personelle Aufstockung des Ausschusses jedoch schwierig. Die Verwaltung unterbreitet daher mit dem beiliegenden Entwurf einen Kompromissvorschlag zur Diskussion. Eine etwaige Änderung der Anzahl, Art und Besetzung der Ausschüsse tritt sofort mit der Beschlussfassung in Kraft (§ 5 Abs. 2 Satz 8 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern).   

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:   

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Anlagen

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