Vorlage öffentlich - VO/09GV/2014-080

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, fristgerecht eine Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms M-V  im Rahmen des 1. Beteili-gungsverfahrens abzugeben. Die wesentlichen Inhalte der Stellungnahme sind im Sachverhalt erläutert.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms M-V (LEP) steht turnusmäßig an, um dem Land sowie den Gebietskörperschaften im Land damit eine Grundlage für raumordnerische, aber auch förderrechtliche Fragestellungen zu geben. Das LEP regelt unter anderem die Festlegung von Ober-, Mittel- und Grundzentren, macht Aussagen zur Siedlungsentwicklung, Landwirtschaft, Tourismus und Energiewirtschaft.

 

Für die Gemeinde Testorf-Steinfort sind folgende Sachverhalte insbesondere von Belang, auf die der Bürgermeister in Abstimmung mit der Verwaltung nach eingehender Erörterung Stellung nehmen wird ..:

 

Demographischer Wandel, Siedlungsentwicklung, Arbeitsmarktsituation:

 

Hier wird in der Fortschreibung des LEPs als kleinste Beurteilungsräume die Landkreise in der Gesamtheit beurteilt. Dabei liegen für Westmecklenburg gemeindescharfe soziodemographische Daten vor, die ein weitaus differenzierteres Bild vermitteln. Insbesondere würde deutlich, dass auch für den ländlichen Raum im westlichen Teil des Landkreises Nordwestmecklenburg deutlich günstigere Rahmenbedingungen für die weitere Bevölkerungsentwicklung bestehen. Dies sollte berücksichtigt werden.

 

Vorranggebiete für die Landwirtschaft sollten grundsätzlich von nennenswerten weiteren Einschränkungen verschont werden. Dies auszuschließen, ist unverhältnismäßig und schränkt die Planungshoheit der betroffenen Gemeinden so weitgehend ein, dass sie gegenüber anderen erheblich benachteiligt sind. Hierzu sollten neue Formulierungen und Öffnungsklauseln gefunden werden.

 

Der Entwurf zum 1. Beteiligungsverfahren liegt derzeitig in den Amtsverwaltungen öffentlich zur Einsichtnahme für Jedermann vom 7. April bis zum 4. Juli 2014 aus.

Parallel dazu haben die Gemeinden die Möglichkeit, Hinweise und Anregungen zum vorliegenden Entwurf vorzubringen. Zusätzlich ist der  Entwurf des LEP auch im Internet 

unter http://www.raumordnung-mv.de/ einzusehen

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Loading...