Vorlage öffentlich - VO/10GV/2014-101-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Erklärung zum Einvernehmen gem. §16 Kindertagesförderungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 28.02.2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Ivon Drewes
- Verfasser:
- Rath, Ivon
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Upahl
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Entscheidung
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08.05.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch die Reduzierung der Landes- und Kreismittel zum 01.01.2014 um jeweils 4€ in jeder Betreuungsart ergibt sich eine höhere Kostenbeteiligung für die Wohnsitzgemeinde sowie für die Eltern. Gem. Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.01.2011 erfolgt die finanzielle Beteiligung der Gemeinde Upahl für den Krippen Ganztagsplatz (GT) sowie für den Krippen (TZ) Teilzeitplatz mit 60%.
Aufteilung der Kosten ab dem 01.01.2014-28.02.2014
Krippe GT TZ
Land- und Landkreis 263,00€ 151,00€
Wohnsitzgemeinde 327,49€ 228,52€
Eltern 218,32€ 152,34€
Platzkosten gesamt 808,81€ 531,86€
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Somit ergibt sich für die Gemeinde eine finanzielle Mehrbelastung bzgl. des Wohnsitzgemeindeanteiles (WSG) für einen TZ bzw. GT Platz bei Zahlung des Zuschusses von 60% i. H. v. 28,80€ jährlich/pro Kind. Derzeit werden 12 Krippenkinder aus der Gemeinde Upahl in der Kita in Upahl sowie in den umliegenden Kitas betreut. Daraus ergibt sich eine jährliche Mehrbelastung von insgesamt 345,60€
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,1 kB
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