Vorlage öffentlich - VO/13GV/2014-180
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 25.03.2014 zur Beschaffung von Arbeitsheften in Verantwortung der Schulleitung im Rahmen der durch den Schulträger übertragenen Haushaltsmittel (VO/13GV/2014-173)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Manuela Wulff
- Verfasser:
- Wulff, Manuela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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29.04.2014
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, den oben genannten Beschluss vom 25.03.2014 wie folgt zu ändern:
„Der Schulträger,
Gemeinde Gägelow, Rathausplatz 1 23936 Grevesmühlen, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Uwe Wandel
bevollmächtigt hiermit
die Regionale Schule mit Grundschule Proseken,
Hauptstraße 18, 23968 Proseken, vertreten durch den Schulleiter Herrn Rolf Kruse
Auftragsvergaben „und Aufwendungen“ zur Beschaffung von Arbeitsheften „dem Haushaltsansatz entsprechend“ zu tätigen, sowie entsprechende Kassenanordnungen zu unterzeichnen. Die vergaberechtlichen Vorschriften (VOL/A) sind einzuhalten.
„Die Arbeitshefte werden von der oben genannten Schule zu Eigentum ohne Eigenbeteiligung der Eltern erworben und im Rahmen eigener Budgets angeschafft. Daher erfolgt die Beschaffung gemäß des geltenden Buchpreisbindungsgesetzes (BuchPrG) und dessen Nachlassregelungen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.03.2014 ist die Vollmacht wie folgt überarbeitet worden:
Synopse:
| Alte Fassung | Neue Fassung/ Ergänzung/Streichung |
1. | „Ausgaben/Auftragsvergaben innerhalb einer Wertgrenze von 9.0000 € /a bei der Beschaffung von Arbeitsheften zu erteilen, sowie Kassenanordnungen innerhalb dieser Wertgrenzen zu unterzeichnen.“ | „Auftragsvergaben und Aufwendungen entsprechend des Haushaltsansatzes zur Beschaffung von Arbeitsheften zu tätigen, sowie entsprechende Kassenanordnungen zu unterzeichnen.“
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2. |
Kein | „Die Arbeitshefte werden von der oben genannten Schule zu Eigentum ohne Eigenbeteiligung der Eltern erworben und im Rahmen eigener Budgets angeschafft. Daher erfolgt die Beschaffung gemäß des geltenden Buchpreisbindungsgesetzes (BuchPrG) und dessen Nachlassregelungen.“
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3. | „insbesondere sind mehrere Vergleichsangebote einzuholen.“
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Gestrichen auf Beschluss |
4. | „Die Arbeitshefte sollen beim Ortsansässigen Buchhändel erworben werden.“ |
Gestrichen wegen Gesetzeskonflikt |
zu 4.: Begründung der Streichung wegen Gesetzeskonflikt
Für Arbeitshefte ist ein Nachlass zu gewähren, wenn die Schule bzw. der Schulträger die Arbeitshefte zu Eigentum erwirbt und nicht nur als durchlaufenden Posten erwirbt. Das ist der Fall, wenn die Arbeitshefte ausschließlich mit Mitteln der öffentlichen Hand durch Schulen oder Schulträger erworben werden und dann sogleich im Rahmen der Lernmittelfreiheit an die Schüler weitergegeben werden.
In diesem Fall sind die Aufträge zur Beschaffung von Arbeitsheften grundsätzlich auszuschreiben, sofern keine Ausnahmetatbestände vorliegen, und die Angebote entsprechend den Vorgaben des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) zu bewerten und zu bezuschlagen sind.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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28 kB
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