Vorlage öffentlich - VO/13GV/2014-179
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 25.03.2014 zur Beschaffung von Schulbüchern in Verantwortung der Schulleitung im Rahmen der durch den Schulträger übertragenen Haushaltsmittel (VO/13GV/2014-172)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Manuela Wulff
- Verfasser:
- Wulff, Manuela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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29.04.2014
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, den oben genannten Beschluss vom 25.03.2014 wie folgt zu ändern:
„Der Schulträger,
Gemeinde Gägelow, Rathausplatz 1 23936 Grevesmühlen, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Uwe Wandel
bevollmächtigt hiermit
die Regionale Schule mit Grundschule Proseken, Hauptstraße 18, 23968 Proseken, vertreten durch den Schulleiter Herrn Rolf Kruse
Auftragsvergaben „und Aufwendungen“ zur Beschaffung von Schulbüchern „dem Haushaltsansatz entsprechend zu tätigen, sowie entsprechende Kassenanordnungen zu unterzeichnen“. Die vergaberechtlichen Vorschriften (VOL/A) sind einzuhalten.
Die Beschaffung hat unter Berücksichtigung des geltenden Buchpreisbindungsgesetzes (BuchPrG) zu erfolgen. Die Schulbücher werden von der oben genannten Schule im Rahmen eigener Budgets angeschafft und erhalten daher generell einen pauschalen Nachlass von 12% für alle Sammelbestellungen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.03.2014 ist die Vollmacht wie folgt überarbeitet worden:
Synopse:
| Alte Fassung | Neue Fassung/ Ergänzung/Streichung |
1. | „Ausgaben/Auftragsvergaben innerhalb einer Wertgrenze von 9.000 € /a bei der Beschaffung von Schulbüchern zu erteilen, sowie Kassenanordnungen innerhalb dieser Wertgrenzen zu unterzeichnen.“
| „Auftragsvergaben und Aufwendungen zur Beschaffung von Schulbüchern dem Haushaltsansatz entsprechend zu tätigen, sowie entsprechende Kassenanordnungen zu unterzeichnen.“ |
2. |
Keine | „Die Beschaffung hat unter Berücksichtigung des geltenden Buchpreisbindungsgesetzes (BuchPrG) zu erfolgen. Die Schulbücher werden von der oben genannten Schule im Rahmen eigener Budgets angeschafft und erhalten daher generell einen pauschalen Nachlass von 12% für alle Sammelbestellungen.“
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3. | „insbesondere sind mehrere Vergleichsangebote einzuholen.“
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Gestrichen auf Beschluss. |
4. | „Die Schulbücher sollen beim Ortsansässigen Buchhändel erworben werden.“ |
Gestrichen wegen Gesetzeskonflikt |
zu 4.: Streichung wegen Gesetzeskonflikt:
Aufträge bezüglich preisgebundener Schulbücher sind grundsätzlich auszuschreiben, sofern keine Ausnahmetatbestände vorliegen, und die Angebote entsprechend den Vorgaben des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) zu bewerten und zu bezuschlagen sind.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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