Vorlage öffentlich - VO/13GV/2014-178
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorläufiger Jahresabschluss 2013 zur Kenntnisnahme und Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Verfasser:
- Frau Stoffregen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Hauptausschuss Gägelow
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Vorberatung
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Erledigt
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Finanzausschuss Gägelow
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Vorberatung
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15.04.2014
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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29.04.2014
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung nimmt den vorläufigen Jahresabschluss der Gemeinde Gägelow zum 31. Dezember 2013 i. d. F. vom 13.03.2014 zur Kenntnis.
Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt für diesen Teil des Jahresabschlusses die Entlastung des Bürgermeisters.
Für die nicht genehmigten über- bzw. außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 3.344,71 Euro und die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 28.037,08 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Gägelow zum 31. Dezember 2013 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem vorläufigen Prüfungsvermerk zusammengefasst. Der vorläufige Jahresabschluss und der hierzu erstellte Prüfbericht dienen der Entlastung des Bürgermeisters vor der Kommunalwahl. Der Jahresabschluss enthält alle relevanten Buchungen mit Ausnahme der Werte zu den Abschreibungen und Sonderposten, welche verwaltungsseitig automatisiert berechnet und verbucht werden und nicht durch den Bürgermeister beeinflussbar sind.
Die Entlastung bezieht sich somit auf den vorläufigen Jahresabschluss, der gemäß § 60 Abs. 2 und 3 KV M-V aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und den Teilrechnungen besteht und dem als Anlagen der Rechenschaftsbericht, die Forderungsübersicht, eine Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen beigefügt wurden. Unvollständig ist der Jahresabschluss hinsichtlich der Bilanz, des Anhanges und der Anlagenübersicht. Somit entspricht der Entlastungsbeschluss nicht vollständig den Vorgaben des § 60 KV M-V. sondern bezieht sich lediglich auf die vorgelegten Teile des Jahresabschlusses.
Über die Entlastung ist gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 KV M-V in einem gesonderten Beschluss zu entscheiden.
Der Prüfungsbericht inkl. des vorläufigen Prüfungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.03.2014 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Gägelow zum 31. Dezember 2013 zu empfehlen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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162,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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