Vorlage öffentlich - VO/01GV/2014-043

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, bei der örtlichen Prüfung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises sich des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Grevesmühlen-Land zu bedienen.   

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts erhöhten sich die Anforderungen an die kommunalen Rechnungsprüfer. Zum einen stellt die Doppik an sich mit der Aufstellung der kommunalen Bilanz und allen damit verbundenen Bewertungsproblematiken, der neuen Form der Ergebnis- und Finanzrechnung und des Buchungsstils neue Herausforderungen, zum anderen wurde das Kommunalprüfgesetz (KPG) mit dem Gesetz zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen geändert und damit die Zuständigkeiten der örtlichen Prüfung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises (Rechnungsprüfungsausschüsse) erheblich erweitert.

 

Der geforderte Umfang der Prüfung ist von den einzelnen Gemeinden des Amtes Grevesmühlen-Land kaum noch zu leisten. Die Prüfer werden nicht nur fachlich, sondern auch zeitlich erheblich gefordert.

 

Nach § 1 Abs. 2 KPG haben die Gemeinden einen Rechnungsprüfungsausschuss einzurichten. Amtsangehörige Gemeinden können sich stattdessen des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes bedienen. Hierüber haben die Gemeinden, die den RPA des Amtes in Anspruch nehmen wollen, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Dies hat den Vorteil, dass sich die einzelnen Mitglieder des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses auf einzelne der oben genannten Themen und Problematiken spezialisieren und damit eine Querschnittsprüfung über alle Gemeinden durchführen könnten. Somit dürfte eine höhere Qualität der Prüfung erreicht werden.

 

Am 12.07.2010 hat der Amtsausschuss des Amtes Grevesmühlen-Land in seiner Sitzung die Bildung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses beschlossen. Der Ausschuss besteht aus neun Mitgliedern, wovon mindestens 5 Mitglieder dem Amtsausschuss angehören müssen, die übrigen können von sachkundigen Einwohnern gestellt werden.

 

Aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen hat die Gemeinde Bernstorf als einzige Gemeinde des Amtes Grevesmühlen-Land den Beschluss zur Aufgabenübertragung noch nicht gefasst, nimmt aber faktisch den gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschuss seit seiner Gründung im Jahr 2010 in Anspruch. Der Beschluss ist daher dringend nachzuholen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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