Vorlage öffentlich - VO/06GV/2014-067

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Roggenstorf beschließt die Entlastung des Bürgermeisters auf Basis des vorläufigen Jahresabschlusses der Gemeinde Roggenstorf zum 31. Dezember 2013 i. d. F. vom 12.03.2014.

Für die nicht genehmigten über- bzw. planmäßigen Auszahlungen in Höhe von 14.565,70 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.      

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Roggenstorf zum 31. Dezember 2013 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem vorläufigen Prüfungsvermerk zusammengefasst. Der vorläufige Jahresabschluss und der hierzu erstellte Prüfbericht dienen der Entlastung des Bürgermeisters vor der Kommunalwahl. Der Jahresabschluss enthält alle relevanten Buchungen mit Ausnahme der Werte zu den Abschreibungen und Sonderposten, welche verwaltungsseitig automatisiert berechnet und verbucht werden und nicht durch den Bürgermeister beeinflussbar sind. Über die Entlastung ist gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 KV M-V in einem gesonderten Beschluss zu entscheiden.

Der Prüfungsbericht inkl. des vorläufigen Prüfungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung  entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.03.2014 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Roggenstorf zum 31. Dezember 2013 zu empfehlen.        

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: keine        

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Anlagen

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