Vorlage öffentlich - VO/10GV/2014-101
Grunddaten
- Betreff:
-
Erklärung zum Einvernehmen gem. §16 Kindertagesförderungsgesetz für Mecklenburg Vorpommern (KiföG-MV)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Ivon Drewes
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Upahl
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Entscheidung
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27.02.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1) Zeitraum 01.01.2014-28.02.2014
Durch die Reduzierung der Landes- und Kreismittel zum 01.01.2014 ergibt sich jeweils eine höhere Kostenbeteiligung für die Wohnsitzgemeinde sowie für die Eltern.
Gem. Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.01.2011 erfolgt die finanzielle Beteiligung für den Krippen-Ganztags und Teilzeitplatz zu 60%. Alle anderen Betreuungsarten werden gem. § 20 KiföG M-V in der jeweils gültigen Fassung jeweils hälftig von Gemeinde und Eltern getragen.
Die finanzielle Beteiligung bis zum 31.12.2013 stellt sich wie folgt dar:
Krippe Ganztags Teilzeit Halbtags
Land und Landkreis 267,00€ 155,00€ 96,00€
Wohnsitzgemeinde 325,09€ 226,12€ 148,70€
Eltern 216,72€ 150,74€ 148,69€
Gesamt 808,81€ 531,86€ 393,39€
Ab dem 01.01.2014 gilt nunmehr folgende Aufteilung:
Krippe Ganztags Teilzeit Halbtags
Land und Landkreis 263,00€ 151,00€ 92,00€
Wohnsitzgemeinde 327,49€ 228,52€ 150,70€
Eltern 218,32€ 152,34€ 150,69€
Gesamt 808,81€ 531,86€ 393,39€
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Somit ergibt sich für die Gemeinde eine Erhöhung der Kosten bzgl. des Wohnsitzgemeindeanteiles (WSG) für einen TZ/GT Platz i. H. v. 28,80€ jährlich/Pro Kind.
2) Zeitraum 01.03.2014-31.12.2014
Durch die neu verhandelten Platzkosten der Kindertagesstätte „Landmäuse“ stellen sich die Kosten ab dem 01.03.2014 jedoch wie folgt dar.
Krippe Ganztags Teilzeit Halbtags
Land und Landkreis 263,00€ 151,00€ 92,00€
Wohnsitzgemeinde 388,16€ 271,12€ 178,66€
Eltern 258,78€ 180,74€ 178,65€
Gesamt 909,94€ 602,86€ 449,31€
Kindergarten Ganztags Teilzeit Halbtags
Land und Landkreis 132,00€ 73,00€ 40,00€
Wohnsitzgemeinde 160,90€ 124,54€ 108,12€
Eltern 160,89€ 124,54€ 108,12€
Gesamt 453,79€ 322,08€ 256,24€
Finanzielle Auswirkungen durch Neuverhandlung der Platzkosten:
Somit ergibt sich für die Gemeinde eine finanzielle Mehrbelastung durch den erhöhten WSG für einen GT/TZ Platz von 728,04€/ 511,20€ jährlich/Pro Kind.
Bei der Betreuungsart Kindergarten betragen die Mehrkosten für einen GT/TZ Platz 379,32€/ 296,76€ jährlich/ pro Kind jeweils für die Gemeinde und die Eltern zur Hälfte.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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142,8 kB
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