Vorlage öffentlich - VO/12SV/2012-241-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebaulicher Vertrag über die Umsetzung von aktiven Schallschutzmaßnahmen für die Bebauungspläne der Stadt Grevesmühlen Nr. 30 "Wohngebiet Klützer Straße" und Nr. 34 "Wohngebiet Mühlenblick" östlich des Rosenweges
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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09.12.2013
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Beschlussvorschlag
- Aufgrund des § 11 Baugesetzbuch (BauGB) in der z.Z. gültigen aktuellen Fassung beschließt die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen den Städtebaulichen Vertrag über die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen für die Bebauungspläne der Stadt Grevesmühlen Nr. 30 „Wohngebiet Klützer Straße“ und Nr. 34 „Wohngebiet Mühlenblick“ östlich des Rosenweges laut Anlage.
- Der Bürgermeister der Stadt Grevesmühlen wird beauftragt mit den Vertragsparteien, der Grevesmühlener Kommunalen Bau GmbH und dem Landwirtschaftsbetrieb Grevesmühlen e.G., den Städtebaulichen Vertrag laut Anlage abzuschließen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele können Städte und Gemeinden auf der Grundlage des § 11 BauGB Städtebauliche Verträge abschließen.
Die Stadt beabsichtigt die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 30 und Nr. 34 in der Nähe des vorhandenen Landwirtschaftsbetriebes mit der Zielstellung der Neuausweisung von Wohnbauland zur Absicherung des Wohnbedarfs in der Stadt Grevesmühlen.
Zur Umsetzung der städtebaulichen Konzepte der Bebauungspläne sind u.a. aktive Schallschutzmaßnahmen an den Lüftungsanlagen der nördlichen Getreidelagerhalle des Landwirtschaftsbetriebes erforderlich. Die Kostenbeteiligung soll mit diesem Vertrag geregelt werden. Die Stadtvertretung hatte bereits am 29.10.2012 einen Beschluss zum Städtebaulicher Vertrag gefasst, der jedoch nicht umgesetzt wurde, da zwischenzeitlich weitere Varianten zur Lösung der Schallschutzproblematik untersucht wurden.
Im Ergebnis dessen hat sich die ursprüngliche Variante des Einbaus der Lüfter an der südlichen Seite der Getreidelagerhalle als einzig realistische Variante erwiesen. Die Kosten konnten präzisiert werden.
Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder
Leitbild 2: Grevesmühlen, die wachsende Stadt
Projekt 18
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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