Vorlage öffentlich - VO/06GV/2013-050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 12.11.2013.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Zuge der vorzeitigen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für den Standort der Grundschule Damshagen hat der Bürgermeister der Stadt Dassow, Herr Jörg Ploen, einen Antrag an den Landkreis Nordwestmecklenburg gestellt, sowohl die Grundschüler als auch die Schülerinnen und Schüler der Regionalen Schule dem Standort Dassow als örtlich zuständige Schulen zuzuordnen, zumindest jedoch letzteren ein Wahlrecht zuzubilligen. Auch über diesen Antrag soll nach Auskunft der Kreisverwaltung in den anstehenden Beratungen aus Gründen der Effizienz bei der Gesamtbetrachtung der Schülerströme in diesem Bereich diskutiert und entschieden werden. Die Gemeinde Roggenstorf ist daher mit Schreiben vom 07.11.2013 aufgefordert worden, die Beschlusslage vom 10.09.2013 hinsichtlich der festzulegenden örtlich zuständigen Schule für die Regionalschüler und Regionalschülerinnen zu präzisieren. Aus Gleichbehandlungserwägungen und organisatorischen Gründen wird es dabei kaum möglich sein, den Elternhäusern in der Gemeinde Roggenstorf ein generelles Wahlrecht einzuräumen, das anderen Elternhäusern in anderen Gemeinden so nicht gewährt wird. Nach Auskunft der Kreisverwaltung soll daher für die Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Roggenstorf, die eine regionale Schule besuchen, nach Möglichkeit eine örtlich zuständige Schule festgelegt werden.

 

Ausgehend von der Annahme, dass die Grundschülerinnen und Grundschüler der Gemeinde Roggenstorf nach der Schließung des Standorts der Grundschule Damshagen der Grundschule „Am Ploggensee“ in Grevesmühlen als örtlich zuständiger Schule zugeordnet werden, ist in der Gesamtbetrachtung der Umstände die Regionale Schule „Am Wasserturm“ in Grevesmühlen am besten als örtlich zuständige Schule geeignet. Die Kinder hätten mit dieser Lösung für ihre gesamte Schulzeit nahezu denselben Schulweg zurückzulegen, da sie ebenso Grundschule wie auch Regionale Schule, Förderschule und Gymnasium in Grevesmühlen besuchen könnten. Insbesondere die Schülerinnen und Schüler des gymnasialen Bildungsgangs müssten nicht für zwei Jahre ihren Schulweg umstellen, nur um danach wieder nach Grevesmühlen zu fahren. Ein weiterer Vorteil liegt in der räumlichen Nähe der Schulen, welche diese nutzen, um die Übergänge zwischen den einzelnen Schularten für die Kinder möglichst reibungslos zu gestalten.

 

 

Eilbedürftigkeit

 

Der Ausschuss für Bildung und Kultur beim Landkreis Nordwestmecklenburg wird sich bereits in der Sitzung am 18.11.2013 mit der Thematik und auch dem kurzfristig eingegangenen Antrag der Stadt Dassow (05.11.2013) beschäftigen, bevor der Beratungsgegenstand in den Kreistag geht. Die Kreisverwaltung hat aus diesem Grunde um ergänzende Stellungnahme der Gemeinde Roggenstorf gebeten. Die Einberufung einer ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung so rechtzeitig vor dem 18.11.2013, dass ein entsprechender Beschlussauszug dem Ausschuss für Bildung und Kultur beim Landkreis Nordwestmecklenburg noch zugestellt werden könnte, ist jedoch wegen der einzuhaltenden Landungsfrist nach der Geschäftsordnung der Gemeinde Roggenstorf nicht möglich. Um der Haltung der Gemeinde Roggenstorf in dieser wichtigen Frage bereits für die Beratung im Ausschuss Ausdruck zu verleihen, ist daher Eile geboten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Zu den finanziellen Auswirkungen lässt sich keine konkrete Angabe machen, weil nicht abzusehen ist, wie viele Elternhäuser zukünftig von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und ihre Kinder in einer örtlich nicht zuständigen Schule beschulen lassen. Feststellen lässt sich aber, dass der Schullastenausgleich für alle Regionalen Schulen im Umkreis der Gemeinde Roggenstorf pro Schüler je Schuljahr zwischen 1.000,- € (Abschlag) in Grevesmühlen und 1.381,90 € in Klütz liegt. Dies sind auch die beiden Schulorte, die von Roggenstorfer Schülerinnen und Schülern am häufigsten gewählt werden. Aktuell sind 6 Kinder/Jugendliche in Grevesmühlen angemeldet, 4 in Klütz.          

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Anlagen

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