Vorlage öffentlich - VO/13GV/2013-154

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Gägelow für das Jahr 2014 und die Finanzplanjahre 2015 bis 2017.                                 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg - Vorpommern ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

siehe Konzept                

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Anlagen

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