Vorlage öffentlich - VO/10GV/2008-015
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Upahl
hier: Abwägungsbeschluss und Feststellungs- / Abschließender Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Upahl
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Entscheidung
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25.09.2008
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Beschlussvorschlag
1. Die Anregungen seitens der Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Upahl für 2 Teilbereiche wurden von der Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage – tabellarische Zusammenstellung geäußerter Anregungen / auf Sitzung beraten - geprüft. Es ergeben sich:
* zu berücksichtigende Anregungen
* teilweise zu berücksichtigende Anregungen und
* nicht berücksichtigte Anregungen.
2. Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangener Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Upahl sind – in der Begründung berücksichtigt.
3. Das Bauamt der Stadt Grevesmühlen wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Upahl unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
4. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Upahl zur Genehmigung beim Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung mit einer Stellungnahme beizufügen.
5. Die Abwägung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Upahl wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss).
6. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Upahl.
7. Die Begründung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Upahl wird gebilligt.
8. Das Bauamt der Stadt Grevesmühlen, zugleich Verwaltungsbehörde für das Amt Grevesmühlen Land, wird beauftragt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Upahl zur Genehmigung beim Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Gemeinde Upahl hat das Aufstellungsverfahren für die 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes durchgeführt. Im Rahmen der Aufstellung sind 2 Teilflächen
betrachtet. Zum einen eine dorfzentrale Fläche, in der eine Gemischte Baufläche
in eine Grünfläche umgewandelt wird, zum anderen die Anpassung des
Eignungsgebietes für die Errichtung von Windenergieanlagen an die Ausgrenzung
bzw. Abgrenzung im Regionalen Raumordnungsprogramm für die Region
Westmecklenburg für den Eignungsraum zwischen Kastahn und der Autobahn. Das
Beteiligungsverfahren wurde durchgeführt. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
wurden Anregungen von Bürgern sowie von Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange vorgebracht. Die Stellungnahmen und Anregungen von
Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der
Öffentlichkeit in den Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB
wurden ausgewertet. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen,
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen.
Auf der
Grundlage der Auswertung der Stellungnahmen wird der Abwägungsbeschluss
gefasst. Dieser wiederum ist Grundlage für den Satzungsbeschluss.
Die
Gemeinde Upahl entscheidet in Bezug auf die Bürgerstellungnahmen, dass die
vorhandenen Anlagen bei zukünftigen Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen
sind.
Die im
Bestand außerhalb des Sondergebietes vorhandene Windenergieanlage soll auch
dort verbleiben. Die andere Windenergieanlage ist innerhalb des Sondergebietes
für Windenergieanlagen Bestandteil und ist im Zuge von Baugenehmigungsverfahren
zu beachten.
Hinsichtlich
der behördlichen Stellungnahmen hat sich die Gemeinde intensiv mit den
naturschutzfachlichen Belangen beschäftigt. Die artenschutzrechtlichen Belange
wurden auf der Ebene des Flächennutzungsplanes überprüft. Die Gemeinde geht
davon aus, dass weitere Nachweise erst im Baugenehmigungsverfahren unter
Berücksichtigung eines konkreten Standortes möglich sind. Derzeit konnten
Ausführungen getroffen werden, dass die artenschutzrechtlichen Belange
hinreichend berücksichtigt sind.
Hinsichtlich
der immissionsschutzrechtlichen Problematik verweist die Gemeinde auf die entsprechenden
Nachweise zu Schall und Schattenwurf im Baugenehmigungsverfahren. Aus bisher
bekannten Sachverhalten geht die Gemeinde davon aus, dass die Belange
berücksichtigt werden können. Dabei geht die Gemeinde davon aus, dass die
Anforderungen des Gewerbegebietes als Vorbelastung zu berücksichtigen sind, so
dass es zu keiner Reduzierung der flächenbezogenen Schallleistungspegel im
Gewerbegebiet / im Industrie- und Gewerbegebiet kommt.
Dies ist
insbesondere bei der Errichtung einer weiteren Windenergieanlage zu beachten.
Neben den Schutzansprüchen in den Ortslagen, sind die Schutzansprüche
vorhandener planungsrechtlich vorbereiteter Gebiete, wie das Industrie- und
Gewerbegebiet, zu beachten.
Die Ziele
der Raumordnung und Landesplanung sind eingehalten. Dies wurde durch
Stellungnahme bestätigt.
