Vorlage öffentlich - VO/12SV/2013-351
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Stadt Grevesmühlen (Gebührensatzung KITA)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Manuela Wulff
- Verfasser:
- Wulff, Manuela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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11.11.2013
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Erledigt
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Kultur- und Sozialausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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12.11.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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19.11.2013
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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09.12.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt
Gemäß § 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Stadt Grevesmühlen (Gebührensatzung KITA) vom 30. März 2010 legt die Stadt Grevesmühlen auf Grundlage der jeweils leistungsbezogenen Entgelte der Kindertageseinrichtung in Verbindung mit §§ 20 und 21 des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) die Höhe der Elternbeiträge (Gebühren) gemäß Anlage 1 fest und gibt sie amtlich bekannt.
Die Kapazitätsveränderungen zum August 2013 im Bereich Kindergarten und Hort machen durch die damit verbundenen baulichen Anpassungen und die veränderte Ausstattung die Neukalkulation der Platzkosten erforderlich. Entsprechend den Vorgaben des KiföG M-V und des Landkreises Nordwestmecklenburg (LK NWM) hat die Verwaltung deshalb für die Kindertageseinrichtung „Am Lustgarten 24 - 26“ in Grevesmühlen die Platzkosten für Kinderkrippe, Kindergarten und Hort ermittelt. Die Kostenkalkulationen sowie die Qualitäts- und Leistungsbeschreibung sind als Anlagen beigefügt. Die Qualitäts- und Leistungsbeschreibung untersetzt die kalkulierten Kosten mit Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote.
In die Kostenkalkulationen sind zusätzliche Personalkosten für folgende Zusatzleistungen der Kita eingeflossen:
- Erweiterung der regelmäßigen Öffnungszeit
- Betreuung vor Unterrichtsbeginn (Frühhort) Mo.- Fr.: 6.30 - 7.30 Uhr
- gemeinsame Spätbetreuung Mo.- Fr.: 16.30 - 18.00 Uhr
- Im Rahmen der Ausgestaltung des einrichtungsbezogenen durchschnittlichen Fachkraft - Kind – Verhältnisses im Hort zur Förderung von Kindern mit erhöhten Förderbedarfen in den Bereichen Lernen und Soziales Verhalten.
Diese zusätzlichen Aufwendungen werden nicht vom Land M-V und dem LK NWM gefördert. Sie sind daher zu jeweils 50% von der Stadt Grevesmühlen als Wohnsitzgemeinde und allen Eltern der Einrichtung zu tragen.
Die städtische Kita unterscheidet sich durch weitere besondere Leistungen von denen anderer Träger. Zu nennen sind hier unter anderem:
- Der Umstand, dass alle Leistungen/Angebote während der gesamten Öffnungszeit ausschließlich von Fachkräften erbracht werden.
- Die auf Kooperationsverträgen basierende Zusammenarbeit der Horterzieher mit den städtischen Grundschulen, die seit Jahren kontinuierlich auf hohem Niveau erfolgt, sowohl qualitativ als auch quantitativ.
- Die vollwertige und gesunde Verpflegung durch die Kita, die alle Haupt- und Zwischenmahlzeiten verbindlich für alle Kinder während der gesamten Betreuungszeit umfasst.
- Das verbindliche Freihalten von Plätzen für Kinder, die altersbedingt aus der Krippe in den Kindergarten wechseln.
Dies hat Auswirkungen auf die Höhe der Gesamtplatzkosten im Vergleich mit anderen Trägern (z.B. durch Aufwendungen für Servicekräfte für Verpflegung, Auslastung der Plätze).
Für 62 Kinder der Einrichtung übernimmt das Jugendamt monatlich die Elternbeiträge. Das sind rund 19 % aller zu betreuenden Kinder im September 2013.
Die Entgelte sind mit dem zuständigen LK NWM im Oktober 2013 verhandelt und vereinbart worden. Dem Elternrat wurden die Kalkulationen und die Qualitäts- und Leistungsbeschreibung erläutert.
Beabsichtigt die Stadtvertretung außerdem noch eine zusätzliche Elternentlastung im Bereich der Krippe durch Übernahme der Wohnsitzgemeindeanteile in Höhe von 63 Prozent der verbleibenden Kosten nach Abzug der Landes- und Kreismittel, sind jährlich weitere zusätzliche Aufwendungen aus dem städtischen Haushalt zu decken.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die zusätzlichen Kita- Leistungen hat die Stadt Grevesmühlen zusätzliche Aufwendungen in Höhe von rund 45.900 €/Jahr als freiwillige Leistung zu tragen.
Beabsichtigt die Stadtvertretung außerdem noch eine zusätzliche Elternentlastung im Bereich der Krippe durch Übernahme der Wohnsitzgemeindeanteile in Höhe von 63 % der verbleibenden Kosten nach Abzug der Land- und Kreismittel, sind zusätzliche Aufwendungen in Höhe von rund 27.500 €/Jahr aus dem städtischen Haushalt zu decken.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,5 kB
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2
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öffentlich
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123,5 kB
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3
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öffentlich
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1 MB
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4
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öffentlich
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590,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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13,3 kB
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