Vorlage öffentlich - VO/12SV/2013-349

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Grevesmühlen zur Kindertagesförderung (Benutzungssatzung KITA) vom 7. Mai 2013 in beiliegender Fassung.                     

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Diese Satzung berücksichtigt die am 7. Mai 2013 in Kraft getretene Satzung der Stadt Grevesmühlen zur Kindertagesförderung vom 07. Mai 2013. Die Änderungen betreffen einige Angaben in § 4 „ Öffnungs- und Betreuungszeiten“ Punkt (1) und sind farblich in grün hervorgehoben.

Die Öffnungszeiten der drei Gebäude der Kindertageseinrichtung „Am Lustgarten“, Am Lustgarten 24 - 26 sind an die teilweise geänderte Gebäudenutzung und Betreuungsbedarfe angepasst worden. Ab 05. August  2013 werden sie entsprechend der örtlichen Gegebenheiten (Beginn/Ende Unterricht) sowie des sicherzustellenden Umfangs des individualisierten Rechtsanspruches von 6.30 bis 16.30 Uhr (Kinderkrippe, Kindergarten) und von 11.10 Uhr bis 17.10 Uhr (Hort) sowie zusätzlich bis 18 Uhr angeboten. Die Angaben in der Satzung sind somit anzupassen.

 

Zum Gebäude Nr. 26 (Haus 3):

Im Juli 2013 wurden hier die Sanitär- und Garderobenbereiche sowie die Möblierung altersgerecht angepasst. Seit 5. August 2013 stehen 51 Kindergartenplätze zur Verfügung. Es erfolgt  keine Hortnutzung und -betreuung mehr. Durch die geänderte Nutzung/Betreuung wurde die bisherige Öffnungszeit von 12 bis 18 Uhr an die Öffnungszeit des Gebäudes Nr. 25 (Haus 2) angeglichen. Dadurch wird die Kindergartenbetreuung einheitlich in beiden Häusern bedarfsgerecht von 6.30 bis 16.30 Uhr angeboten. 

 

Zum Gebäude Nr. 25 (Haus 2):

Die Öffnungszeit wird hier unverändert arbeitstäglich von 6.30 Uhr bis 16.30 Uhr angeboten.

Ab 5. August 2013 werden im Dachgeschoss 44 Hortkinder betreut.

 

Zum Gebäude Nr. 24 (Haus 1):

Die Kapazität von 176 Hortplätzen ist unverändert beibehalten worden.

Mit dem Schuljahr 2013/2014 werden an den städtischen Grundschulen keine  Diagnoseförderklassen mehr gebildet. Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen und soziales Verhalten nehmen in den Jahrgangsstufen 1 und 2 am gemeinsamen Unterricht der Regelklassen teil („Inklusion“). Angrenzend an den ersten Unterrichtsschluss der städtischen Grundschulen wird die Hortbetreuung seit 5. August 2013 nach Unterrichtsschluss von 11.10 Uhr bis 17.10 Uhr angeboten.

 

Zusätzliche Leistungen/Angebote

Frühhort und gemeinsame Spätbetreuung:

Die Umnutzung des Gebäudes 26 (Haus 3) und die veränderte Öffnungszeit des Hortes ab 5. August 2013 haben neben personellen auch finanzielle Auswirkungen auf die gegenwärtig angebotene Spätbetreuung ab 16.30 bis 18 Uhr. Diese Spätbetreuung wird als Ausnahmeregelung Eltern auf Grund nachzuweisender Arbeitszeiten vom Träger kostenlos angeboten. Bis zu den Sommerferien im Juni 2013 betreute das Hortpersonal die betreffenden Kinder ab 16.30 Uhr im Gebäude Nr. 26 (Haus 3) bis 18 Uhr mit. Durch die Umnutzung dieses Gebäudes und die Änderung der Hortöffnungszeit ab 5. August 2013 ist dies so nicht mehr möglich. Für die gemeinsame  Spätbetreuung ab 16.30 Uhr bis 18 Uhr sind insgesamt 44 Betreuungsvereinbarungen mit Eltern abgeschlossen worden. Davon sind

10 Krippenkinder, 28 Kindergartenkinder und 6 Hortkinder (Stand 09/2013). Das sind 13,5 % aller im September 2013 zu betreuenden Kinder.

 

Im Hort sind bis Ende der Hortöffnungszeit um 17.10 Uhr 38 Kinder zur Betreuung angemeldet. Eine Betreuung von zusätzlich 38 Kindern aus der Krippe und dem Kindergarten ab 16.30 Uhr kann mit dem Hortpersonal nicht abgedeckt werden.

Der Betreuungsbedarf von Hortkindern vor Unterrichtsbeginn (Frühhort) ab 6.30 Uhr bis 7.30 Uhr ist mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 weiter angestiegen. Der Personaleinsatz musste entsprechend erhöht werden. Diese Betreuung wird gegenwärtig den betroffenen Elternhäusern täglich zusätzlich und unentgeltlich angeboten.

Die Kosten für diese zusätzlichen Leistungen sind in die neuen Entgeltkalkulationen eingeflossen. Sie sind daher jeweils zur Hälfte von allen Eltern und der Stadt Grevesmühlen als Wohnsitzgemeinde zu tragen. Eine Kostenbeteiligung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern und den Landkreis Nordwestmecklenburg erfolgt nicht.

Die beiliegende Fassung lag dem Elternrat der Kindertageseinrichtung „Am Lustgarten 24- 26“ in Grevesmühlen vor.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...