Vorlage öffentlich - VO/06GV/2013-046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 06.08.2013.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 05.07.2013 forderte der Landkreis Nordwestmecklenburg die Gemeinde Damshagen zur Mitwirkung im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Landkreises Nordwestmecklenburg hinsichtlich des Standortes der Grundschule Damshagen auf. In diesem Fortschreibungsverfahren, in dem es unter anderem um den Bestand der Grundschule Damshagen geht, ist die Gemeinde Roggenstorf als Entsendegemeinde zu beteiligen und hat nunmehr die Möglichkeit zum genannten Schulstandort eine Stellungnahme abzugeben. Die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme erreichte die Verwaltung am 24.07.2013 durch Zusendung einer Kopie des Schriftsatzes des Landkreises per Mail. Inhaltliche Angaben beispielsweise zur Konzeption der Schule, zu Investitionen (vorgenommenen oder geplanten) sowie statistisches Zahlenmaterial zur Anzahl der Schüler, der Klassen und der Geburtenentwicklung im Einzugsbereich fehlten dabei völlig. Damit fehlen entscheidende Grundlagen zu denen die Gemeinde Roggenstorf sachlich hätte Stellung nehmen können.

 

Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme endete am 07.08.2013.

 

In Anbetracht dieses sehr knapp bemessenen Zeitrahmens und der noch andauernden Urlaubszeit ist es organisatorisch nicht möglich gewesen diese Angelegenheit noch vor Fristablauf in einer Sitzung der Gemeindevertretung zu beraten. Daher traf der Bürgermeister am 06.08.2013 die beiliegende Eilentscheidung nach § 39 Abs. 3 Satz 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Bei Schließung der Grundschule Damshagen und Beschulung der Kinder in Grevesmühlen dürften sich die Aufwendungen der Gemeinde Roggenstorf für die Schulumlage bei ansonsten unveränderten Rahmenbedingungen in etwa halbieren von jetzt rund 17.000,- auf dann rund 8.500,- .

 

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Anlagen

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