Vorlage öffentlich - VO/12SV/2013-333
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 38 der Stadt Grevesmühlen für den Blockbereich Große Seestraße / Kleine Seestraße / Kleine Voßstraße / Behrensgang in Grevesmühlen
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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08.08.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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20.08.2013
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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02.09.2013
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Beschlussvorschlag
1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 38 für den Bereich Blockbereich Große Seestraße / Kleine Seestraße / Kleine Voßstraße / Behrensgang in Grevesmühlen.
Das Plangebiet wird, wie in der Anlage dargestellt, begrenzt:
Im Norden: durch die Kleine Voßstraße
Im Osten: durch den Behrensgang
Im Süden: durch die Große Seestraße
Im Westen: durch die Kleine Seestraße
Planungsziele:
- Regelung des Bestandes und der ergänzenden Bebauung im Blockrandbereich.
- Regelung der Bebauung im Innenbereich des Quartiers.
- Regelung der Freiflächen und der Grundstücksflächen im inneren Bereich des
Plangebietes.
- Schaffung von Voraussetzungen für den ruhenden Verkehr.
- Klärung der Wohn- und Lebensverhältnisse.
2. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbe-schlusses hinzuweisen.
3. Bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Grevesmühlen hat für den Bereich Große und Kleine Seestraße / Kleine Voßstraße / Behrensgang im Zuge der städtebaulichen Erneuerung der Stadt Grevesmühlen für die Altstadt eine Bereichsplanung erstellt. Die Entwürfe der Bereichsplanung liegen vor. Die Bereichsplanung wurde am 05.12.2011 durch die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschlossen.
Zur Umsetzung der Ziele führt die Stadt Grevesmühlen ein Umlegungsverfahren durch. Zur planungsrechtlichen Sicherung und der Schaffung von Baurecht im Innenhof des Quartiers ist die Aufstellung des Bebauungsplanes vorgesehen.
Die Stadt Grevesmühlen stellt den Bebauungsplan Nr. 38 im Verfahren nach § 13a BauGB auf. Das Planungsziel besteht in der Schaffung des Planungsrechts für die Flächen im inneren des Quartiers. Der Innenraum ist zu gestalten und im Innenraum sind Flächen für den ruhenden Verkehr planungsrechtlich zu regeln. Die Grundstücke sollen neu geordnet werden. Die Zufahrtsregelungen und die Ausfahrtsregelungen werden dafür festgelegt. Die städtebaulichen Auswirkungen sind zu überprüfen. Die Festsetzung von Planungsrechten im inneren des Quartiers soll gemäß Bereichsplanung als Grundlage zukünftiger Entscheidungen festgelegt werden.
Der Bereich befindet sich Innerorts im stadtzentralen Bereich. Somit ist ein ausufern in den Außenbereich nicht gegeben. Der Bebauungsplan wird deshalb im Verfahren nach § 13a BauGB im Rahmen der Innenentwicklung aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Eine Vorprüfung des Einzelfalls wird auf Grund der bisherigen Erkenntnisse zu Größe des Geltungsbereiches nicht erforderlich. Die Größe der Grundflächen muss deutlich kleiner als 20.000 m² sein.
Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder |
Leitbild 1 Projekt Nr. 15: Entkernung und Aufwertung der Wohnquartiere in der Altstadt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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226,3 kB
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2
|
öffentlich
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2,1 MB
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