Vorlage öffentlich - VO/12SV/2013-337

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Grevesmühlen beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters über die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 32.000,00 Euro für erforderliche Maßnahmen für die Umnutzung Hort/Kita Haus 3 zu genehmigen.    

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Kita „Am Lustgarten“ in Grevesmühlen steht einer Überkapazität an Hortplätzen ein zusätzlicher Bedarf an Kitaplätzen gegenüber. Um die Einrichtung insgesamt besser auszulasten, sollten daher die  im Haus 3 vorgehaltenen Hortplätze in Kitaplätze umgewandelt werden. Dazu waren in Absprache mit dem Landkreis, Fachaufsicht Jugendamt einige bauliche Voraussetzungen zu schaffen. Die Kostenschätzung dafür beträgt 32.000,00 €. Die Maßnahme war nicht geplant, so dass eine außerplanmäßige Auszahlung in dieser Höhe erforderlich wurde.

 

Da die Arbeiten in der schulfreien Zeit durchgeführt werden sollten und eine gesicherte Finanzierung Voraussetzung für die Auftragserteilung war, musste der Bürgermeister von seinem Recht der Eilentscheidung Gebrauch machen.

 

Gemäß Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen entscheidet der Bürgermeister lt. § 9 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 6 Abs. 4 Nr. 11  bei außerplanmäßigen Auszahlungen unterhalb einer Wertgrenze von 5.000,00 Euro je Ausgabefall. Die Eilentscheidung bedarf somit der Genehmigung des Hauptausschusses.

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

Leitbild 1

Leitbild 2

Leitbild 3

Leitbild 4

Leitbild 5

Leitbild 6

 

 

 

 

 


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gegenfinanzierung erfolgt aus dem PSK 51101.14211000-035 (Umgestaltung Bahnhof und Bahnhofumfeld inklusive Grunderwerb).  

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Anlagen

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