Vorlage öffentlich - VO/13GV/2013-140

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Für die in der Anlage dargestellte Teilfläche des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1 in der Fassung der 5. Änderung soll die Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 aufgestellt werden. Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 umfasst das Flurstück 24/33 (ehemaliges Telekom-Grundstück) der Flur 1, Gemarkung Gägelow mit einer Größe von ca. 1,1 ha sowie zum Nachweis der gesicherten Erschließung Teilflächen der Flurstücke 24/24 und 24/25 der Flur 1, Gemarkung Gägelow mit einer Größe von rd. 500 m².

 

  1. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Das Flurstück 24/33 ist Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Gägelow und dort als "Gewerbegebiet" gemäß § 8 BauNVO ausgewiesen. Die Gemeinde beabsichtigt nun, eine Teilfläche des Flurstücks in eine Fläche für den Gemeinbedarf gemäß § 9 Abs. 1 Nr. BauGB umzuwidmen. Ziel ist es, das vorhandene ehemalige Telekom-Gebäude als Dorfgemeinschaftshaus zu nutzen.

Das zweite Ziel besteht darin, südlich des Telekom-Gebäudes Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO auszuweisen. Mit der 6. Änderung sollen dazu die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Seit mehreren Jahren beschäftigt sich die Gemeinde Gägelow mit der Frage, in welchen Räumlichkeiten sie ihren Bürgern langfristig soziale, kulturelle und politische Angebote unterbreiten kann. Darüber hinaus werden Räumlichkeiten gesucht, in denen die Sitzungen der Ausschüsse und der Gemeindevertretung stattfinden können. Die derzeit genutzten Räumlichkeiten weisen trotz durchgeführter Sanierungsarbeiten erhebliche Baumängel auf. Darüber hinaus verursacht das Gebäude erhebliche Betriebskosten. Es ist also nicht geeignet, langfristig von der Gemeinde betrieben zu werden.

 

Die Gemeinde hat nun das ehemalige Telekom-Gebäude einschließlich Grundstück erworben und beabsichtigt, das Gebäude langfristig für die genannten gemeindlichen Zwecke zu nutzen. Darüber hinaus sollen von der Gemeinde nicht benötigte Flächenteile parzelliert und für eine Wohnbebauung vorbereitet werden. Mit den Einnahmen der Grundstücksverkäufe soll ein Beitrag zur Refinanzierung des Grundstückskaufs geleistet werden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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