Vorlage öffentlich - VO/12SV/2013-330
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Ausgabe für die Errichtung einer PV-Anlage auf den Dächern des Schulkomplexes "Am Ploggensee"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Lars Prahler
- Verfasser:
- Herr Lars Prahler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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08.08.2013
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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12.08.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Entscheidung
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20.08.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach des Schulkomplexes „Am Ploggensee“ soll zukünftig einen maßgeblichen Anteil des Stromverbrauchs der öffentlichen Gebäude im Umfeld (Sport- und Mehrzweckhalle, Schulkomplex „Am Ploggensee“ Haus 1 bis 3 sowie RS „Am Wasserturm“) abdecken. Überschüsse werden ins öffentliche Netz eingespeist und entsprechend der Vorgaben der EEG vergütet.
Es ergibt sich hieraus eine Einsparung der Kosten im Strombezug i.H.v. 4.700 €/anno im Vergleich zum Basisjahr 2012 und eine zusätzliche Einnahme aus der Vergütung von ca. 1.300 €/anno.
Die Kosten der PV-Anlage belaufen sich inklusive sämtlicher Anschluss- und Projektkosten auf ca. 76.000 € (brutto). Es wird beabsichtigt, mit den Stadtwerken einen Projektvertrag abzuschließen, der neben der Stellung der baulichen Anlagen auch die zukünftige betriebswirtschaftliche Abrechnungsleistung beinhaltet. Das Angebot der Baufirma wird dabei ohne eigenen Kostenaufschlag durchgereicht.
Der beiliegende Erfolgsplan, der von den Stadtwerken erstellt wurde, ist anhand von Erfahrungswerten des Gymnasiums in Grevesmühlen und bisherigen Verbräuchen unserer Objekte ermittelt worden. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass Schulen sehr spezifische Tages- und Jahresläufe im Stromverbrauch aufweisen, die in diesem Falle für PV-Anlagen günstig anzusehen sind.
Die Berechnungen weisen diesen Grundannahmen zum Eigenverbrauch und einer tw. Kreditaufnahme bei einer Verzinsung von 3 % eine Eigenkapitalverzinsung von ca. 4,5 % auf. Es ist also mit einer hinreichenden Sicherheit einer Rentierlichkeit des Vorhabens zu rechnen. Ein Risiko von Mehrkosten besteht, wenn eine bisher nicht absehbare Sanierung der Dachhaut innerhalb der Laufzeit der PV-Anlage (20 Jahre) ansteht.
Durch Nutzung von Sonnenergie ist für die kommunalen Einrichtungen mit einer Reduzierung von ca. 21 t CO2/anno im Vergleich zum bisherigen Strommix der Stadtwerke zu rechnen. Das entspricht dem Jahresausstoß von 9 Mittelklassewagen bei 15.000 km Fahrstrecke und 150 g/CO2/km.
Der Hauptausschuss ist gem. § 6 Abs. 11 der Hauptsatzung bis zu einer Wertgrenze von 50.000 € für Beschlüsse über außerplanmäßige Ausgaben zuständig. Diese Wertgrenze ist in diesem Falle überschritten.
Aufgrund der Tatsache, dass die aktuelle EEG-Vergütung nur wahrgenommen werden kann, wenn bis zum 31.08.2013 eine Inbetriebnahme erfolgt und andernfalls eine deutlich reduzierte Rentierlichkeit zu erwarten ist, ist in diesem Falle eine Eilbedürftigkeit gegeben.
Im Nachtragshaushalt, wie von der Verwaltung vorgelegt, ist diese Investition enthalten. Bei Beschluss des Nachtragshaushaltes durch die Stadtvertretung wäre diese Investition nachträglich bestätigt. Daher ist beabsichtigt, auf eine nachträgliche zusätzliche Bestätigung dieses nunmehr vorliegenden Einzelbeschlusses zu verzichten.
Zum Jahresbeginn wurde von der Verwaltung eine beschränkte Ausschreibung der Dachflächen zum Zwecke einer Vermietung und Nutzung der PV-Anlage durch Dritte erfolgt. Hierbei wurde kein Angebot abgegeben, da Dritte in diesem Falle nicht den Vorteil des Eigenverbrauchs berücksichtigen können und somit die Anlage für Dritte nicht rentierlich wäre.
Es wird beabsichtigt, diese Anlage als sog. BgA anzumelden, um hierüber den Vorsteuerabzug nutzen zu können.
Leitbild 8: Stadt ohne WATT
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Durch diese Investition reduzieren sich die Kosten für dem Strombezug der o.g. kommunalen Objekte um voraussichtlich 4.700 €/anno und es ergibt sich eine zusätzliche Einzahlung von voraussichtlich 1.300 €/anno (EEG-Einspeisung). Die Eigenkapitalverzinsung ist mit ca. 4,4 % ermittelt worden. Die zusätzliche Projektfinanzierung durch Kreditaufnahme ist im NHH 2013 aufgenommen und wird projektbezogen refinanziert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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16,4 kB
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