Vorlage öffentlich - VO/13GV/2013-138

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.) Die Gemeindevertretung Gägelow lehnt den Antrag des TSV Gägelow e. V. auf Gebührenbefreiung für Kinder- und Jugendgruppen ab. Stattdessen wird eine Gebührenermäßigung auf 6,00 €/h für das Schuljahr 2013/2014 gewährt.

2.) Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt, die satzungsgemäße Gebührenermäßigung für Erwachsenengruppen des TSV Gägelow e. V. bis zum 31. August 2014 zu verlängern.                

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Turn- und Sportverein (TSV) Gägelow e. V. beantragt mit Schreiben vom 17. Juni 2013 die Befreiung der Kinder- und Jugendgruppen von der Nutzungsgebühr sowie einen Nachlass von 31,00 €/h für die Erwachsenengruppen. Gleichzeitig werden die neuen Nutzungszeiten vorgelegt.

 

Im Auftrag der Gemeinde Gägelow hat die Verwaltung im Jahr 2011 die Gebührenhöhe ermittelt, die eine ökonomische Bewirtschaftung ermöglichen. Auf der Grundlage dieser Kalkulation hat die Gemeindevertretung mit Beschluss vom 31. Mai 2011 die Gebührenhöhe auf 43,00 €/h festgelegt und die Hallengebührensatzung entsprechend geändert.

Mit der Satzungsänderung wurde den Vereinen der Gemeinde Gägelow bis zum 31. August 2013 eine Gebührenermäßigung von 31,00 €/h eingeräumt. Für Kinder- und Jugendgruppen wird dem TSV Gägelow e. V. derzeit durch Beschluss der Gemeindevertretung am 18. September 2012 eine Ermäßigung auf 6,00 €/h gewährt.

 

Anhand der neu vorgelegten Nutzungszeiten wurden die zu erwartenden Einzahlungen vom TSV Gägelow e. V. für das kommende Schuljahr 2013/2014 (5. August 2013 bis 11. Juli 2014) ermittelt:

 

I) Kalkulation bei gleich bleibenden Gebührensätzen

 

   Kinder- u. Jugendgruppen*:  6,00 €/ha x 227 Tage 270 h =      1.620,00 €

   Erwachsenengruppen:        12,00 €/ha x 231 Tage 702,5 h =   8.430,00 €

                                                                                                       10.050,00 €

II) Kalkulation mit antragsgemäßen Gebührensätzen

 

     a) Bei einer Gebührenbefreiung der Kinder- und Jugendgruppen und gleich

     bleibender Gebührenhöhe für Erwachsenengruppen (12,00 €/h) verringert sich

     der jährliche Gesamtbetrag auf                

                                                                                                                                   8.430,00 €.

 

     b) Entfällt die Gebühr für Kinder- und Jugendgruppen bei steigendem   

     Gebührensatz für Erwachsenengruppen auf 14,00 €/h, sind Einzahlungen wie

     folgt zu erwarten:

 

     Erwachsenengruppen:                  14,00 €/h x 231 Tage 702,5 h =   9.835,00 €

 

Würde für alle Sportgruppen die satzungsgemäße Gebühr i.H. v. 43,00 €/h in Rechnung gestellt, beliefen sich die Einzahlungen auf

                                                                                                                                 41.817,00 €                                                                                                                                                             

Daraus ergibt sich, dass bei gleich bleibenden Beträgen ein Anteil von  31.767,00 € bei der Gemeinde Gägelow verbleibt. Wird die Gebühr antragsgemäß reduziert,  erhöht sich der Anteil der Gemeinde um weitere 674,00 € (Erwachsenengruppe 14,00 €/h; Kinder- und Jugendgruppe 0,00 €/h) bzw. 1.620,00 € (Erwachsenengruppe 12,00 €/h; Kinder- und Jugendgruppen 0,00 €/h).

 

Der TSV Gägelow e. V. ist (neben der Regionalen Schule mit Grundschule Proseken) Hauptnutzer der Kommunalen Sporthalle Proseken. Zum August 2012 wurde kein neuer Vertrag mit dem Hauptzollamt Stralsund geschlossen. Dessen Nutzungszeit jeweils montags von 14:45 h bis 16:45 h wurde der Freiwilligen Feuerwehr Gägelow angeboten, ist jedoch für diese nicht attraktiv. Auch die Anfrage einer Physiotherapie-Praxis führte nicht zum Vertragsschluss, weil die wochentäglichen Abendstunden bereits an den TSV Gägelow e. V. vergeben sind.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Antrag auf Gebührenbefreiung für Kinder- und Jugendgruppen des TSV Gägelow e. V. nicht stattzugeben. Stattdessen wird empfohlen, den Beitrag für Kinder- und Jugendgruppen mit 6,00 €/h beizubehalten. Da die Hallengebührensatzung der Gemeinde Gägelow in ihrer aktuellen Fassung vorsieht, die Senkung der Gebühr für Sportgruppen der Gemeinde Gägelow bis zum 31. August 2013 zu befristen, wird vorgeschlagen, diese Frist per Beschluss bis zum 31. August 2014 zu verlängern.     

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei gleich bleibenden Gebührensätzen sowohl für Kinder- und Jugendgruppen als auch Erwachsenengruppen sind Einzahlungen i. H. v. 10.050,00 € für das Schuljahr 2013/2014 zu erwarten.     

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Anlagen

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