Vorlage öffentlich - VO/10GV/2013-081

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.              Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl beschließt die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Upahl zur planungsrechtlichen Regelung für die Fläche für Windenergieanlagen südwestlich des Autobahnanbindepunktes Upahl.

 

2.              Die Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Upahl wird gebilligt.

 

3.              Die Stadt Grevesmühlen wird beauftragt, die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Upahl dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.

 

4.              Nach Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ist diese ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung eingesehen werden kann und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

   

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Upahl hat die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt.

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses kann der abschließende Beschluss gefasst werden. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans ist dann zur Genehmigung einzureichen. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Gemeinde wird von anfallenden Kosten der Bauleitplanung freigehalten.

Der Betreiber hat die Übernahme sämtlicher anfallender Kosten zugesichert.

 

 

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Anlagen

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