Vorlage öffentlich - VO/10GV/2013-080
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Upahl zur planungsrechtlichen Regelung für die Fläche für Windenergieanlagen südwestlich des Autobahnanbindepunktes Upahl
hier: Abwägungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Upahl
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Entscheidung
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06.06.2013
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Beschlussvorschlag
1. Die auf Grund der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Upahl unter Beachtung des Abwägungsgebots geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB nicht eingegangen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl fasst den Abwägungsbeschluss über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Die Stadt Grevesmühlen wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage zur Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Upahl mit einer Stellungnahme beizufügen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Upahl hat die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist erfolgt; ebenso die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden liegen vor. Die Öffentlichkeit hat keine Stellungnahmen abgegeben.
Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses kann der abschließende Beschluss gefasst werden und die 4. Änderung des Flächennutzungsplans ist dann zur Genehmigung einzureichen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6 MB
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2
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(wie Dokument)
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45,9 kB
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