Vorlage öffentlich - VO/13GV/2013-135

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung nimmt die beiliegende Informationsunterlage zustimmend zur Kenntnis. Der in der Scopingunterlage erstellte Vorschlag über die beizubringenden Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung und damit zum Prüfungsinhalt und –umfang wird zugestimmt. 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Es ist geplant, den Windpark Gägelow mit derzeit 15 genehmigten Windenergieanlagen um 10 neue Anlagen zu erweitern.

 

Entsprechend des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Errichtung und den Betrieb eines Windparks mit 20 oder mehr Windenergieanlagen die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verpflichtend.

 

Die ReinNordEnergie GmbH Rostock hat die INROS LACKNER AG mit der Vorbereitung und Erstellung der Unterlagen für die somit erforderliche behördliche UVP beauftragt.

 

Im Rahmen der UVP stellt die Unterrichtung über Art und Umfang der voraussichtlich beizubringenden Unterlagen (Scopingtermin) den ersten Verfahrensschritt dar.

 

Die Genehmigungsbehörde, das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU), gibt nunmehr die vom Büro erstellte Informationsunterlage der Gemeinde Gägelow zur Kenntnis und bittet um Mitteilung, ob die Art und der Prüfungsumfang der beizubringenden Unterlagen für die Gemeinde Gägelow ausreichend ist.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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