Vorlage öffentlich - VO/13GV/2013-130

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gägelow befürwortet die Aufnahme der Gemeinde Papenhusen in das Amt Grevesmühlen Land zum 01.01.2014.

                  

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinden Papenhusen, Mallentin und Börzow wollen laut Gebietsänderungsvertrag vom 18.12.2012 mit Ablauf des Tages vor der nächsten Kommunalwahl eine neue Gemeinde bilden. Sowohl die beteiligten Gemeinden als auch die beiden tangierten Ämter sind überein gekommen, dass es für eine frühzeitige und reibungslose Vorbereitung dieser Wahl und des zeitgleich geplanten Bürgerentscheids zum zukünftigen Gemeindenamen sinnvoll ist, dass die Gemeinde Papenhusen bereits zum 01.01.2014 vom Amt Schönberger Land in das Amt Grevesmühlen Land wechselt. Zudem erscheint dieser vorzeitige Wechsel auch aus buchhalterischen Gründen angezeigt, weil eine unterjährige Übernahme/Übergabe des Haushalts und aller damit im Zusammenhang stehenden Belange eine wesentlich höhere Belastung von Personal und Arbeitszeit nach sich zöge. Um diesen Amtswechsel durchführen zu dürfen, wurde am 09.04.2013 ein Antrag beim Landesverordnungsgeber auf Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung gestellt.

 

Per Mail vom 22.04.2013 zeigt das Ministerium an, dass zur Änderung der Landesverordnung eine Anhörung aller vom Amtswechsel Betroffenen nach § 125 Abs. 6 Satz 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) geboten ist – dazu zählen nach Ansicht des Verordnungsgebers auch die von der Fusion nicht tangierten Gemeinden der beiden Ämter. Diese Gemeinden haben im Rahmen des Anhörungsverfahrens nunmehr Gelegenheit, sich zu dem geplanten Ämterwechsel zu äußern.

 

Damit die Änderung der Landesverordnung noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel vollzogen werden kann, ist der Zeitrahmen für die Anhörung der amtsangehörigen Gemeinden sehr knapp bemessen. Die untere Rechtsaufsichtsbehörde hat daher die Verwaltungen der betroffenen Ämter aufgefordert, die Stellungnahmen bis zum 10.06.2013 vorzulegen.

          

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:           

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