Vorlage öffentlich - VO/09GV/2013-044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Testorf-Steinfort beschließt die vorgelegte Vereinbarung vom 19.02.2013 zwischen dem Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine und der Gemeinde Testorf-Steinfort zur Entrohrung des Grabens 7/19, Billerbach.       

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Entrohrung Graben 7/19, Billerbach bei Upahl, Kreis Nordwestmecklenburg

 

In den Gemeinden Rüting und Testorf-Steinfort muss 2013 ein Gewässerausbau wegen permanenten Wurzeleinwuchses geplant werden. Zwar handelt es sich um ein Gewässer II. Ordnung, dass vom Wasser- und Bodenverband (WBV) mit den Beiträgen der Gemeinden unterhalten wird, jedoch müssen Investitionen durch die Mitglieder selbst getragen werden.

Da es ein Grenzgraben zwischen der Gemeinde Rüting und der Gemeinde Testorf-Steinfort ist (Billerbach), müssen sich beide Gemeinden daran beteiligen. Die Baumaßnahme läuft unter Regie des WBV. Es wird ein etwa 200 m langer verrohrter Gewässerabschnitt geöffnet und ein naturnaher Bachlauf hergestellt. Durch das Ingenieurbüro Wittenburg wird die Planung erarbeitet.

Diese Maßnahme muss dringend durchgeführt werden, da Vernässungen

der umliegenden Landwirtschaftsflächen drohen. Es gibt dafür eine 90% Förderung vom Land Mecklenburg-Vorpommern, welche vom WBV beantragt werden wird. Den zehnprozentigen Eigenanteil haben die Gemeinden zu tragen.    

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der erforderliche Eigenanteil für die Entrohrung des Grabens in Höhe von 8.800 Euro wird im Haushalt 2013 bereitgestellt.         

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Anlagen

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