Vorlage öffentlich - VO/12SV/2013-301

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt den Erlass der Satzung zur Begründung und Beendigung der Ehrenbürgerschaft (Ehrenbürgerschaftssatzung) der Stadt Grevesmühlen.      

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es ist angedacht, gegenüber Personen, die sich in herausragender Weise um das Wohl der Stadt oder ihrer Einwohnerinnen und Einwohner verdient gemacht haben, die besondere Wertschätzung der Kommune durch die Verleihung der Ehrenbürgerschaft der Stadt Grevesmühlen zum Ausdruck zu bringen. Damit für alle Auszuzeichnenden die Rahmenbedingungen hinsichtlich der Voraussetzungen und der Verfahrensweise gleich sind, ist es ratsam, diese in einer Satzung festzulegen. Für die Stadt Grevesmühlen ist die Ehrenbürgerschaftssatzung ganz neu zu gestalten, da eine solche bisher nicht vorliegt

  

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine   

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Anlagen

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