Vorlage öffentlich - VO/10GV/2013-074
Grunddaten
- Betreff:
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Übertragung der Selbstverwaltungsaufgabe "Pflege und Unterhaltung von Gemeindeeigentum" auf das Amt Grevesmühlen Land
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Verfasser:
- Scheiderer, Pirko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Upahl
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Entscheidung
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21.03.2013
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Die Selbstverwaltungsaufgabe der Pflege von gemeindlichem Eigentum, wie öffentlichen Gebäuden, Straße, Wegen und Plätzen sowie von Grünflächen, Bäumen und Uferzonen (Bauhofleistungen) gemäß § 127 Absatz 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf das Amt Grevesmühlen Land zu übertragen. Hierzu wird durch das Amt eine Sonderumlage erhoben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Ergänzung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Grevesmühlen und dem Amt Grevesmühlen Land vom 19.11.2003 zur Inanspruchnahme des Bauhofs der Stadt Grevesmühlen auszuarbeiten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch die rückläufigen Fördermittel für Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Gemeindearbeit und die schlechter werdende finanzielle Ausstattung der Gemeinden gestaltet sich die Durchführung der Selbstverwaltungsaufgabe der Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Flächen und Gebäude in den Gemeinden zunehmend schwieriger. Insbesondere für Tätigkeiten im Bereich Elektrik sowie der Unterhaltung von Dächern, Dachrinnen und Straßenlampen oder der Beseitigung von Sturmschäden fehlt in den Gemeinden schon jetzt häufig die erforderliche Technik und/oder für die jeweilige Anforderung ausgebildetes Personal.
Die Erstattung für die in Anspruch genommenen Leistungen durch die Gemeinde erfolgt über eine Sonderumlage an das Amt, welches die Beträge wiederum an die Stadt (Bauhof) weiterleitet. Die Höhe der zu zahlenden Erstattung richtet sich nach dem Umfang der erbrachten Leistung und setzt sich zusammen aus dem aktuellen Stundensatz für das Personal des Bauhofs und der eingesetzten Technik (Maschinenstunden).
Da das Amt weder eine eigene Verwaltung noch sonstige Arbeitskräfte beschäftigt, müssen dieser Aufgabenübertragung sowohl der Amtsausschuss des Amtes Grevesmühlen Land als auch die Stadtvertretung Grevesmühlen per Beschluss zustimmen. Zustimmungsreif ist die Übertragung erst, wenn mindestens zwei Gemeinden die Selbstverwaltungsaufgabe auf das Amt Grevesmühlen Land übertragen haben.
