Vorlage öffentlich - VO/10GV/2013-073

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Upahl beschließt, dass die in der Anlage aufgeführter

Kandidat nach ihrer Wahl durch die Gemeindevertretung gemäß § 36

Gerichtsverfassungsgesetz auf die Vorschlagsliste der Gemeinde Upahl zur Wahl der

Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Grevesmühlen gesetzt wird.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahr 2014 steht wieder die Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Grevesmühlen

an. Grundlage hierfür bildet das Gerichtsverfassungsgesetz viertel Titel Schöffengerichte.

Hiernach stellt die Gemeinde nach § 36 Abs. 1 eine Vorschlagsliste für die Schöffen auf. Die

Vorschläge für die Liste sollen von einer 2/3 Mehrheit der Gemeindevertretung gewählt

werden.

 

Anlage 1 enthält die Vorschläge der Bürger, die sich bereiterklärt haben, für das Amt des

Schöffen zu kandidieren.

 

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

Leitbild 1

Leitbild 2

Leitbild 3

Leitbild 4

Leitbild 5

Leitbild 6

 

 

 

 

 


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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