Vorlage öffentlich - VO/10GV/2013-072

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Upahl bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 09.01.2013 zur außerplanmäßigen Auszahlung für das Bauvorhaben Zaunbau Regenrückhaltebecken Upahl „Breite Straße“, Produktsachkonto 54101.0960000-040.     

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 39 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern traf der Bürgermeister hiermit folgende Eilentscheidung:

Er genehmigte die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 4.155,69 Euro für die Einfriedung des Regenrückhaltebeckens in der „Breiten Straße“ in Upahl.

Nach Fertigstellung der Straßenbaumaßnahme „Breite Straße“ sollte der Regenkanal einschließlich Regenrückhaltebecken an den Zweckverband Grevesmühlen zur Unterhaltung übergeben werden. Aus Sicherheitsgründen forderte der Zweckverband die Einfriedung des Regenrückhaltebeckens. Die Planung der Straßenbaumaßnahme hatte diese nicht

vorgesehen.

Die Rechnung ist nach der VOB § 16 umgehend zu bezahlen.

Die Deckung für die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 4.155,69 Euro wird auf Haushalsrest aus dem Produktkonto 54101-0960000-018 (Deckeninstandsetzung Gewerbegebiet Upahl) abgesichert.

Gemäß Hauptsatzung § 6 Abs.2  Nr. 3 der Gemeinde Upahl darf der Bürgermeister außerplanmäßige Ausgaben bis zur einer Höhe von 1.000,00 Euro selbst entscheiden.

Die Eilentscheidung bedarf somit der Genehmigung der Gemeindevertretung.  

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die liquiden Mittel verringern sich zu Gunsten von Aufwand und Grundvermögen

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