Vorlage öffentlich - VO/10GV/2013-072
Grunddaten
- Betreff:
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Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 09.01.2013 zur außerplanmäßigen Auszahlung für die Baumaßnahme Zaunbau Regenrückhaltebecken Upahl "Breite Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ellinor Vitense
- Verfasser:
- Wolfgang Ulrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Upahl
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Entscheidung
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21.03.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 39 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern traf der Bürgermeister hiermit folgende Eilentscheidung:
Er genehmigte die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 4.155,69 Euro für die Einfriedung des Regenrückhaltebeckens in der Breiten Straße in Upahl.
Nach Fertigstellung der Straßenbaumaßnahme Breite Straße sollte der Regenkanal einschließlich Regenrückhaltebecken an den Zweckverband Grevesmühlen zur Unterhaltung übergeben werden. Aus Sicherheitsgründen forderte der Zweckverband die Einfriedung des Regenrückhaltebeckens. Die Planung der Straßenbaumaßnahme hatte diese nicht
vorgesehen.
Die Rechnung ist nach der VOB § 16 umgehend zu bezahlen.
Die Deckung für die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 4.155,69 Euro wird auf Haushalsrest aus dem Produktkonto 54101-0960000-018 (Deckeninstandsetzung Gewerbegebiet Upahl) abgesichert.
Gemäß Hauptsatzung § 6 Abs.2 Nr. 3 der Gemeinde Upahl darf der Bürgermeister außerplanmäßige Ausgaben bis zur einer Höhe von 1.000,00 Euro selbst entscheiden.
Die Eilentscheidung bedarf somit der Genehmigung der Gemeindevertretung.
