Vorlage öffentlich - VO/06GV/2013-037
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung über die Aufnahme von Verhandlungen über Gebietsänderungsverträge
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Verfasser:
- Scheiderer, Pirko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Roggenstorf
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Entscheidung
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21.02.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Roggenstorf hat weniger als 500 Einwohnerinnen und Einwohner. Sie ist daher über § 1 Abs. 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom Gesetzgeber aufgefordert, über eine Änderung der gegenwärtigen Situation zumindest nachzudenken und zu beraten. Nach Möglichkeit sollte jedoch an der gegenwärtigen Einwohnerzahl etwas geändert werden.
Die Gemeinden Papenhusen, Börzow und Mallentin haben sich nach langen Verhandlungen geeinigt, eine neue Gemeinde bilden zu wollen. Dazu haben sie am 18.12.2012 einen Gebietsänderungsvertrag unterzeichnet, welcher in Kürze dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorgelegt wird. In Kraft treten soll dieser Gebietsänderungsvertrag nach dem Willen der Vertragspartner am Tag vor der Kommunalwahl im Jahr 2014.
Dieser Zeitpunkt ist deshalb so günstig, weil zeitgleich in den beteiligten Gemeinden regulär die Legislaturperioden der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sowie der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister enden. Es verliert daher kein Mitglied der Gemeindevertretungen vorzeitig das Mandat. Zudem haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit im regulären Zyklus die Gemeindevertretung der neuen Gemeinde und deren Bürgermeister/in zu wählen, was dazu führt, dass Übergangsregelungen vermieden werden. Darüber hinaus ist die neue Gemeindevertretung für die gesamte neue Legislaturperiode mit vier zusätzlichen Mitgliedern besetzt, die ihren Beitrag zum gemeindlichen Zusammenwachsen beitragen können.
Unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Vertrag schließenden Gemeinden besteht zum jetzigen Zeitpunkt für die Gemeinde Roggenstorf gerade noch die Möglichkeit, in die Gebietsänderung einbezogen zu werden. Voraussetzung dafür ist jedoch der Beschluss zur Aufnahme von Verhandlungen über den Gebietsänderungsvertrag.
Falls sich die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter andere Konstellationen vorstellen können, sind auch diese über sogenannte Startschussbeschlüsse zu verhandeln. Die Umsetzung anderer Konstellationen als der eingangs aufgezeigten, wird jedoch zur Kommunalwahl 2014 aus terminlichen Gründen nicht mehr zu realisieren sein. Zudem ist auch die Ausschüttung der bisher zur Unterstützung von Gebietsänderungen gewährten Landesmittel für die folgende Legislaturperiode zumindest mit einem dicken Fragenzeichen zu versehen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern hat in Aussicht gestellt, für jede sich auflösende Gemeinde 80.000,- für gemeindeverbindende Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Eine sichere Aussage dazu, ob für Projekte, die diesen finanziellen Rahmen übersteigen, weitere Fördergelder zu akquirieren sein werden, ist wegen des Ablaufs der derzeitigen Förderperiode am 31.12.2013, gegenwärtig nicht möglich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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133 kB
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