Vorlage öffentlich - VO/12SV/2013-280

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.      Aufgrund des § 11 BauGB i. V. mit  § 12 BauGB (Baugesetzbuch) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen den Durchführungsvertrag  zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt Grevesmühlen „Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem ehemaligen Ex-Rohr Gelände in Gelände in Grevesmühlen laut Anlage.

 

2.      Der Bürgermeister der Stadt Grevesmühlen wird beauftragt mit dem Vorhabenträger,

der China Solar GmbH mit Sitz 65760 Eschborn, Mergenthalerallee 55-59, den Durchführungsvertrag laut Anlage abzuschließen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt kann auf der Grundlage des § 12 BauGB durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben  bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Stadt abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung sämtlicher Kosten in einem Durchführungsvertrag vor dem Satzungsbeschluss verpflichtet.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Vorhabenträger übernimmt sämtliche anfallende Kosten. Die Stadt ist von Kosten freizuhalten.

 

 

 

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Anlagen

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