Vorlage öffentlich - VO/12SV/2013-280
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt Grevesmühlen "Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem ehemaligen Ex-Rohr Gelände" in Grevesmühlen
hier: Durchführungsvertrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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24.01.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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29.01.2013
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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18.02.2013
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Beschlussvorschlag
1. Aufgrund des § 11 BauGB i. V. mit § 12 BauGB (Baugesetzbuch) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen den Durchführungsvertrag zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt Grevesmühlen Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem ehemaligen Ex-Rohr Gelände in Gelände in Grevesmühlen laut Anlage.
2. Der Bürgermeister der Stadt Grevesmühlen wird beauftragt mit dem Vorhabenträger,
der China Solar GmbH mit Sitz 65760 Eschborn, Mergenthalerallee 55-59, den Durchführungsvertrag laut Anlage abzuschließen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt kann auf der Grundlage des § 12 BauGB durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Stadt abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung sämtlicher Kosten in einem Durchführungsvertrag vor dem Satzungsbeschluss verpflichtet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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