18.02.2013 - 10 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

1.      Aufgrund des § 11 BauGB i. V. mit  § 12 BauGB (Baugesetzbuch) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen den Durchführungsvertrag  zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt Grevesmühlen „Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem ehemaligen Ex-Rohr Gelände in Gelände in Grevesmühlen laut Anlage.

 

2.      Der Bürgermeister der Stadt Grevesmühlen wird beauftragt mit dem Vorhabenträger,

der China Solar GmbH mit Sitz 65760 Eschborn, Mergenthalerallee 55-59, den Durchführungsvertrag laut Anlage abzuschließen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:                             18

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:                            1

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Anlagen zur Vorlage