Vorlage öffentlich - VO/12SV/2013-279

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.  Die während der Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Aussagen hat die Stadt Grevesmühlen unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsprotokoll laut Anlage dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:

-              zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-              teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-              nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.  Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.   

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat am 16.04.2012 den Beschluss über die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 35 „Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem ehemaligen Ex-Rohr Gelände“ in Grevesmühlen gefasst. Das Aufstellungsverfahren wurde als zweistufiges Verfahren durchgeführt. Die Stadt Grevesmühlen hat sich mit den im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen beschäftigt. Es ergeben sich:

-              zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-              teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-              nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Während der Öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB) des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurden keine Stellungnahmen von Bürgern zur Planung abgegeben. Abwägungsrelevante Sachverhalte werden in der Planzeichnung und in der Begründung ergänzt. Die Stadt Grevesmühlen und der Vorhabenträger schließen einen Öffentlich-Rechtlichen Vertrag über die inhaltliche und zeitliche Durchführung des Vorhabens. Der Durchführungsvertrag ist materielle Voraussetzung und Vollzugsinstrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und muss entsprechend vor Satzungsbeschluss Zustandekommen. Sachverhalte des Abwägungsprozesses fließen in den Durchführungsvertrag ein.

 

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

 

Leitbild 7: „Grevesmühlen, die Stadt ohne Watt“ – Projekt: neu

Entsprechend des Leitbildes unterstützt die Stadt private energetische Vorhaben. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sämtliche anfallenden Kosten werden vom Vorhabenträger getragen. Die Stadt ist von Kosten freizuhalten. 

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Anlagen

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